Der Datensatz umfasst die Geometrien der ca. 40.000 Flächen der tatsächlichen Nutzung des Liegenschaftskatasters im Stadtgebiet von Wuppertal. Sie werden von der zuständigen Katasterbehörde (Stadt Wuppertal, Ressort 102 Vermessung, Katasteramt und Geodaten) im Rahmen der Führung des Liegenschaftskatasters im Fachverfahren "Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)" kontinuierlich fortgeschrieben. Die Flächen der tatsächlichen Nutzung bilden eine lückenlose Unterteilung des Stadtgebietes, die unabhängig von den Flurstücken ist. Um die tatsächlichen Nutzungen eines Flurstücks zu ermitteln, muss eine Verschneidung der Flurstücke mit den Flächen der tatsächlichen Nutzung durchgeführt werden. Das ALKIS-Datenmodell unterscheidet im Objektartenbereich "Tatsächliche Nutzung" 26 Nutzungsartengruppen in den vier Nutzungsartenbereichen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer, von denen in Wuppertal jedoch nur 20 vorkommen (Stand 03/2019). Der Datensatz enthält hierfür im Attribut TYP die zugehörige ALKIS-Objektart, also z. B. "AX_Wohnbauflaeche" für eine Fläche der Nutzungsartengruppe "Wohnbaufläche". Daneben ist das Attribut FLAECHE mit der Größe der jeweiligen Fläche in Quadratmetern immer belegt. Einige weitere Attribute (FUNKTION, ZUSTAND, LAGERGUT, ABBAUGUT, VEGETATION, HYDROLOGIE, NAME), die eine tiefere Untergliederung der tatsächlichen Nutzung liefern, sind dagegen nur bei bestimmten Nutzungsartengruppen belegt. Der Datensatz steht nach landesrechtlichen Vorgaben unter der Open-Data-Lizenz "Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0)".
Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Förderkulisse der Agrarumweltmaßnahme Anbau von Zwischenfrüchten gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen, Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - AZ. II A 4 -62.71.30 vom 29. Oktober 2015 in der jeweils gültigen Fassung. Gültig ab Herbsteinsaat 2023.
Der Band Nr. 26 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ behandelt in 11 wissenschaftlichen Beiträgen die Tiefbohrung VII in Bad Oeynhausen, die am 25.08.1973 auf den Namen Alexander-von-Humboldt-Sprudel getauft wurde. Diese Mineralwasserbohrung lieferte mit ihren begleitenden geologischen, hydrologischen und geochemischen Untersuchungen bedeutsame Erkenntnisse zur Genese und Verbreitung der Solevorkommen in Ostwestfalen. [1977. 269 S., 79 Abb., 19 Tab., 10 Taf.]
Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird nur bei Bedarf abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Festsetzung der Kulisse aufgrund der besonders nitrat-belasteten Roten Grundwasserkörper des 1. und 2. BWP (Bewirtschaftungsplan) abzüglich bestehender Wasserkooperationsgebiete gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen des Landes NRW i.d.F.v. 29.10.2015 2 E) zur Förderung des Anbaus von Zwischenfrüchten. Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Das Heft Nr. 18 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet einen Beitrag über „Strukturgeologische Modellvorstellungen zum Kreide-Deckgebirge im zentralen Münsterland“ und einen weiteren Artikel mit dem Titel „Ein bemerkenswertes Pleistozän-Profil aus dem Bereich Dortmund-Brechten (südliches Münsterland)“. [2009. 43 S., 23 Abb., 4 Tab.; ISSN 1430-5267]
Das Heft Nr. 19 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet drei Beiträge zur Geologie im Oberkarbon des Niederbergischen Landes: „Geologie des flözführenden Oberkarbons in Aufschlüssen beim Bau der Bundesstraße B 227n (heutige A44) zwischen Essen-Kupferdreh und Velbert“; „Buntmetallmineralisationen von der Bundesstraßenbaustelle B 227n bei Velbert-Rottberg“ und „Wässrige und CH4-reiche Fluideinschlüsse in Quarzkristallen von der Bundesstraßenbaustelle B 227n zwischen Velbert und Essen-Kupferdreh“. [2010. 56 S., 33 Abb., 2 Tab., 2 Taf.; ISSN 1430-5267]
Unter dem Begriff Schwere versteht man den Betrag der Fallbeschleunigung, der sich aus der Erdanziehung, der Fliehkraft der rotierenden Erde und den unterschiedlichen Masseverteilungen auf der Erdoberfläche und im Erdinneren ergibt. Man unterscheidet zwischen der absoluten Schweremessung, bei der die tatsächliche Schwere am Aufstellungsort bestimmt wird, und der relativen Schweremessung, bei der Schweredifferenzen ausgehend von bekannten Schwerefestpunkten bestimmt werden. Schwerefestpunkte können als Datenblatt und als Schwerefestpunktübersicht im Blattschnitt der Topographischen Karte 1:25 000 abgegeben werden.
Die Digitale Topographische Karte 1:100 000 ist rechnergestützt und in neuer Kartengraphik aus dem Digitalen Landschaftsmodell und dem Digitalen Geländemodell abgeleitet. Sie liegt sowohl gedruckt (TK100), als auch im Rasterformat (DTK100) vor. Da gegenüber der TK50 die vierfache Fläche auf der gleichen Kartengröße dargestellt wird, kann ihre Lesbarkeit nur gewährleistet sein, wenn ausgewählte Elemente in vereinfachter Form wiedergegeben werden (Generalisierung). Die neue Kartengraphik zeichnet sich durch eine moderne Farbgebung aus. Insbesondere das Verkehrsnetz, die Siedlungs- und Vegetationsflächen sind in ihrer thematischen Gliederung durch ihre Farbgebung übersichtlich und schnell zu erfassen.