Ausgabeformatierte Auszüge aus ALKIS, Liegenschaftskarte Rheinland-Pfalz (RP31) Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Im Liegenschaftskataster sind über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) Daten tatsächlicher und rechtlicher Art nachzuweisen einschließlich der Daten über die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke. Das Liegenschaftskataster besteht insbesondere aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Das Produkt RP31 - Liegenschaftskarte zeigt die grafische Darstellung des Flurstücks im gewählten Maßstab (freier Maßstab). Die Wahl des Maßstabes 1:1000 (amtliche Liegenschaftskarte) kann aufgrund spezifischer Anforderungen externer Personen und Stellen erforderlich sein.
Landesaufnahme der Ämter Zweibrücken und Kirkel 1564 (HKST) Im Jahre 1589 verstarb der Geometer und Kartograf Tilemann Stoltz, genannt Stella. Aus Anlass seines 400sten Todesjahres veröffentlichte unser Landesamt im Jahre 1989 eine Faksimilierung seiner im Jahre 1564 durchgeführten „Landesaufnahme der Ämter Zweibrücken und Kirkel des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken“. Das mehrfarbige, im Original handgezeichnete Kartenwerk besteht aus 16 Einzelkarten im ungefähren Maßstab 1 : 25 000 und einer Übersichtskarte im ungefähren Maßstab 1 : 100 000. Wahlweise werden die Kartenblätter und ein 96-seitiges Textheft über das Leben und Werk Stellas sowohl gesammelt in einer Mappe als auch einzeln abgegeben.
48 Farb-Luftbilder (Senkrechtaufnahmen) von der Berliner Mitte im Maßstab 1:10 000. Die Luftbilder haben eine Auflösung von 800 DPI bei einer Längsüberdeckung von 60% und einer Querüberdeckung von ca. 30%.
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