Die Isophonenbänder ULR gesamt zeigen die flächenhafte Wiedergabe der Schallausbreitung für den Lärmindex LNight (Nacht-Lärmindex) und LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung an Hauptstrecken und sonstigen Strecken sowie Rangier- und Umschlagbahnhöfen bundesweit
Die Isophonenbänder zeigen die flächenhafte Wiedergabe der Schallausbreitung für den Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung Innerhalb von Ballungsräumen erfolgte eine kombinierte Darstellung der Hauptstrecken mit den sonstigen Strecken und Rangier- und Umschlagbahnhöfen
Förderkulisse der Agrarumweltmaßnahme Anbau von Zwischenfrüchten gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen, Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - AZ. II A 4 -62.71.30 vom 29. Oktober 2015 in der jeweils gültigen Fassung. Gültig ab Herbsteinsaat 2023.
Erläuterungen zur „Geologischen Karte des Rheinisch-Westfälischen Steinkohlengebietes 1:10.000“ [RK 10 KO], die im Zeitraum von 1949 bis 1954 vom damaligen Amt für Bodenforschung – Landesstelle Nordrhein-Westfalen, Krefeld – erarbeitet wurde und den geowissenschaftlichen Kenntnisstand am Erstellungsdatum wiedergibt.
Feldblöcke, die aufgrund ihres Winderosionsrisikos Bewirtschaftungsauflagen unterliegen (gemäß Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen – Landeserosionsschutzverordnung – LESchVO NRW). Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
Feldblöcke, die aufgrund ihres Wassererosionsrisikos Bewirtschaftungsauflagen unterliegen (gemäß Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen – Landeserosionsschutzverordnung – LESchVO NRW). Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Die Bezirkskarten Krefeld zeigen auf Grundlage der Stadtübersichtskarte Krefeld verschiedene Gebietsgliederungen: - Stadtbezirke (aktuell und bis Oktober 2025), - Statistik (Stadtteile und statistische Bezirke, aktuell und bis Oktober 2025), - Kommunalwahl (2025 und 2022), - Sozialräume (aktuell und bis Oktober 2025), - Liegenschaftskataster (Gemarkungen und Fluren) - Postleitzahlen - Schiedsamt
Der Datensatz „Digitale Flur- und Gemarkungsgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern“ umfasst alle Flur- und Gemarkungsgrenzen. Darüber hinaus enthält der Datensatz die Kreis- und Gemeindegrenzen in Mecklenburg-Vorpommern. Die durch die Grenzen gebildeten Flächen sind mit Namen und amtlicher Schlüsselzahl versehen. Der Datenbestand wird aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-informationssystem (ALKIS®) abgeleitet.
Der Web Feature Service für das Amtliche Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) des Landes Brandenburg beinhaltet die amtlichen Informationen des Liegenschaftskatasters und stellt diese konform zu der Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) bereit. Personenbezogene Daten, wie z.B. Eigentümerinformationen und Adressdaten sind nicht Bestandteil dieses Dienstes.
Darstellung von stabilen (potentiellen) Ökologischen Vorrangflächen. Im Rahmen des Greenings sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche dazu verpflichtet, 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Für die Umsetzung der ÖVF stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.