Digitale Landschaftsmodelle (DLM) beschreiben die Landschaft und das Relief der Erdoberfläche in Form von topographischen Objekten. In den DLM wird die Landschaft systematisch strukturiert und beschrieben (Fachobjekte, Attribute und Wertearten). Der Inhalt des Basis-DLM ist im Objektartenkatalog ATKIS®-Rheinland-Pfalz (ATKIS®-OK RP) festgelegt.
Zonale Bodenrichtwerte Rheinland-Pfalz (BoRiWez) im Datenformat Shape. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Sie beschreiben den relativen Bodenwert in Euro/m² und sind landesweit verfügbar. Dazu werden Grundstücke, die nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen, in räumlich abgegrenzten Bodenrichtwertzonen zusammengefasst. Die Bodenrichtwertangaben beziehen sich jeweils auf ein Bodenrichtwertgrundstück in der Zone und beschreiben die wertbeeinflussenden Merkmale wie z. B. Art der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Geschossflächenzahl. Der Bodenrichtwert ist der Bodenwert des Bodenrichtwertgrundstückes. Die aktuellen Bodenrichtwerte sind in vollem inhaltlichen Umfang und landesweit in zonaler Form als shape-files verfügbar.
Die Geologische Karte des Rheinisch-Westfälischen Steinkohlengebietes 1:10.000 zeigt die Verbreitung der karbonzeitlichen Steinkohlen-Flöze und Sandsteine. Sie informiert außerdem über die Tektonik und die Tiefenlage der Karbonoberfläche. Das analoge Kartenwerk wurde im Zeitraum von 1949 bis 1954 im damaligen Amt für Bodenforschung – Landesstelle Nordrhein-Westfalen, Krefeld – erarbeitet. Heute gewinnt die großmaßstäbige Karte mit insgesamt 58 Kartenblättern als hochauflösendes Informationssystem [IS RK 10 KO] zur Bearbeitung von Fragestellungen zum Thema Altbergbau wieder zunehmend an Bedeutung. Die Karteninhalte umfassen: Darstellung der Flöze an der Karbonoberfläche, Darstellung des Verlaufs von Störungen an der Karbonoberfläche, Darstellung der Tiefenlage der Karbonoberfläche und Darstellung von Gesteinen an der Karbonoberfläche. Das Gesamtkartenwerk wurde in fünf Lieferungen mit dazugehörigen Erläuterungen und Geologischen Schnitten herausgegeben. Die gedruckten Karten sind nicht mehr lieferbar. Das Kartenwerk wird als analoger Datensatz [RK 10 KO A] in Form gescannter und georeferenzierter Kartenblätter, einschließlich nicht georeferenzierter Schnitte, mit dazugehörigen Erläuterungen [RK 10 KO E] sowie als digitales Kartenwerk im Vektorformat [IS RK 10 KO DS] zum Download bereitgestellt.
Der Datensatz zeigt eine vektorisierte Flächenkarte des Informationssystems Geologische Karte des Rheinisch-Westfälischen Steinkohlengebietes 1:10.000 [IS RK 10 KO]. Verfügbare Kartenthemen: Darstellung der Flöze an der Karbonoberfläche; Darstellung des Verlaufs von Störungen an der Karbonoberfläche; Darstellung der Tiefenlage der Karbonoberfläche; Darstellung von Gesteinen an der Karbonoberfläche.
Nach § 15 (2) Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. Auf Grundlage der naturräumlichen Haupteinheiten sind für NRW Naturräume als so genannte Kompensationsräume ausgegrenzt, in denen zwischen Eingriff und Einsatz ein naturräumlicher Zusammenhang besteht.
Das Gebiet der Niederrheinischen Bucht bildet zusammen mit dem sich nördlich anschließenden Niederrheinischen Tiefland eine sich keilförmig nach Norden erweiternde geologische und tektonische Struktureinheit zwischen dem rechtsrheinischen und dem linksrheinischen Schiefergebirge. Dieses Senkungsgebiet wird von einer Reihe Nordwest-Südost streichender Störungen durchzogen, an denen der Untergrund in zahlreiche Schollen (Horste und Gräben) zerlegt ist. Die Niederrheinische Bucht wird somit in die folgenden Schollen eingeteilt: Rur Scholle; Erft Scholle; Kölner Scholle; Ville Scholle; Venloer Scholle; Krefelder Scholle.
Das Geologische 3D-Landesmodell stellt die geologischen Einheiten durch Gesteinsschichten sowie tektonische Störungszonen im dreidimensionalen Raum dar. Dadurch wird die Verbreitung von geologischen Strukturen im Untergrund sichtbar. Es handelt sich um ein Übersichtsmodell, welches nur die geologischen Hauptstrukturen vom paläozoischen Grundgebirge bis hin zu den allgemeinen Schichtenfolgen im Mesozoikum und Känozoikum abbildet. Es wurde mittels der 3D-Modellierungssoftware GOCAD in zwei Ausfertigungen erstellt: Das generalisierte Landesmodell beschränkt sich auf die Hauptstörungen und zeigt somit weniger komplex strukturierte Horizonte. Das Detail-Landesmodell zeigt den genauesten Kenntnisstand und befindet sich in Bearbeitung. Verfügbare geologische Haupteinheiten: Quartär, Tertiär, Oberkreide, Unterkreide, Jura, Buntsandstein, Zechstein, Rotliegend, Präperm, Karbon, Devon, Kambrium/Ordovizium.
Die Wahrnehmung von Natur und Landschaft ist nicht nur auf einzelne Strukturen wie Berge und Täler zurückzuführen, sondern spiegelt sich in einem ganzeinheitlichen Landschaftsbild wieder. Je nach der ästhetischen Ausprägung können so die menschlichen Bedürfnisse nach Schönheit, Heimat und Erholung erfüllt werden. Landschaftsbildprägende Elemente wurden in der Vergangenheit und werden auch aktuell oftmals überprägt, vereinheitlicht oder sogar beseitigt. Die Landschaftsbildbewertung in Nordrhein-Westfalen zielt u.a. darauf ab wertvol-le und auch weniger wertvolle Bereiche zu identifizieren und die langfristig zu schützen, zu erhalten sowie leitbildgerecht zu verbessern. Die Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild erfolgt an anhand seiner charakteristischen Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“, deren Schutz, Entwicklung und Wiederherstellung in § 1 Bundesnaturschutzgesetz verankert ist. Gleichzeitig ist die Bewertung des Landschaftsbildes fester Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 8 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Grundlage bildet das Maß der Übereinstimmung des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand, das heißt der reale Zustand verglichen mit dem Leitbild. Im Ergebnis entsteht durch die standardisierte Methode eine landesweite Bewertung, welche sich in die vier Wertstufen sehr hoch (herausragen-de Bedeutung), hoch (besondere Bedeutung) mittel und sehr gering/gering untergliedert.
Aktualität der Daten:
seit 23.11.2009 , gegenwärtige Aktualität unklar
Dieser Datensatz basiert auf der Preußischen Uraufnahme (1830-1865) und zeigt die bewaldeten Flächen des heutigen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) in der Kartierungsperiode 1836-1850. Die Kartierung fand 1836-42 in der damaligen Provinz Westfalen und 1843-50 in der Rheinprovinz im Maßstab 1:25.000 statt.
Als unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente zerschnittenen werden. In Nordrhein-Westfalen werden hierbei Straßen ab einer Verkehrsdichte von 1000 Kfz in 24 Stunden, Zweigleisige und eingleisig elektrifizierte nicht stillgelegte Bahnstrecken, Ortslagen ( 10 ha) und Flughäfen, Flächen mit besonderer funktionaler Prägung wie z. B. Industrie- und Gewerbeanlagen außerhalb von Ortschaften sowie Kanäle mit dem Status einer Bundeswasserstraße als zerschneidende Elemente bewertet und berücksichtigt. Nutzungstypen mit zerschneidender Wirkung sind solche, die je nach ihrer räumlichen Verteilung und Intensität Ausdruck der Wirkung des Kultureinflusses sind und einen vergleichsweise hohen Grad einer Veränderung der Landschaft (Hemerobiegrad) kennzeichnen. Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume wurden durch Auswertung des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) des Landesvermessungsamtes NRW ermittelt, welche als landesweiter Datenbestand vorliegen. Die Einteilung der UZVR erfolgt im Hinblick auf eine noch praktikable, landesweite Übersicht in 5 Größenklassen. Auf Grundlage des ATKIS-Datenbestandes wurden insgesamt 2627 Einzelflächen UZVR in 5 Größenklassen: 1 - 5 km², 5 - 10 km², 10 - 50 km², 50 - 100 km² und 100 km² kartographisch dargestellt. Der Erhalt von naturnahen Lebensräumen und Arten sichert langfristig eine lebenswerte Umwelt für die heutige Generation und künftige Generationen. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung und dem Schutz von unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen zu. Es ist Aufgabe aller am Planungsprozess Beteiligten und der politischen Entscheidungsträger dafür zu sorgen, dass der Flächenverbrauch und damit die Zerschneidung der Landschaft soweit wie möglich minimiert werden. Räume mit geringer Zerschneidung, Zersiedlung und Verlärmung stellen eine endliche Ressource dar und können, wenn überhaupt nur mit großem Aufwand wiederhergestellt werden. Ein niedriger Zerschneidungsgrad der Landschaft und große unzerschnittene Räume sind damit wesentliche Prüfsteine für eine nachhaltige Entwicklung.