Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve dargestellt, die in Betrieb sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die bereits genehmigt sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Die digitale Denkmalliste stellt die Lage von Bau- und Bodendenkmälern sowie beweglichen Denkmälern innerhalb der Stadt- und Gemeindegebiete im Kreis Herford dar. Es werden nur freigegebene Denkmäler als Punkte (Standorte) und Flächen (denkmalgeschützte Bereiche) dargestellt. Die Karte befindet sich im Aufbau und wird weiter vervollständigt.
Wasserschutzgebiete im Hochsauerlandkreis als flächenförmige Objekte. Wasserschutzgebiete (WSG) sind Gebiete, in denen zum Schutz von Gewässern vor schädlichen Einflüssen besondere Ge- und Verbote gelten. In Wasserschutzgebieten bestehen besondere Nutzungsbeschränkungen für die Bebauung, die Bodennutzung und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, um Brunnen, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, zu schützen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW - Hochsauerlandkreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Märkischer Kreis ALKIS-Daten ohne Eigentümer NAS+Shape Der ALKIS Bestandsdatenauszug ohne Eigentümer aus dem Liegenschaftskataster enthält für Flurstücke und Gebäude Geobasisdaten in beschreibender und darstellender Form. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form, Lage, Nutzung, Größe, Bebauung und charakteristische Topographie nach. Es enthält auch die Ergebnisse der Bodenschätzung.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW - Märkischer Kreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung. Eigentümerinformationen sind in diesem Dienst nicht verfügbar.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. In den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden flächendeckend Flurstücke, Nutzungen und Gebäude dargestellt und beschrieben. Darüber hinaus werden auch Eigentümerdaten, Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festlegungen, auf öffentlich-rechtliche Verfahren und amtliche Feststellungen und die Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile gespeichert. Die Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden in digitaler Form mit dem Verfahren "Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)" geführt.
Übermittlung von Replikationen mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand, mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Leistungen nach den Tarifstellen 15.1 und 15.2 der Sächsischen Vermessungskostenverordnung: 25 bis 500 EUR. Die Tarifstelle gilt auch für eine im Zuge der Bereitstellung von Replikationen mit Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens erforderliche Prüfung der Voraussetzungen für die Datenübermittlung.
Der Karten-Layer Naturräumliche Haupteinheit kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die Lage und räumliche Abgrenzung der naturräumlichen Einheiten in Nordrhein-Westfalen. Die Gliederung Nordrhein-Westfalens in Naturräumliche Haupteinheiten berücksichtigt in erster Linie geomorphologische, geologische, hydrologische und bodenkundliche Kriterien, um die Landschaft in größere einheitliche Gebiete aufzuteilen (Regionale Raumeinheiten mit weitgehend einheitlicher Naturausstattung). Politische Grenzen spielen dabei, abgesehen von den nationalen Außengrenzen Deutschlands, keine Rolle.
Der Datensatz stellt eine Sammlung verfügbarer digitalisierter Informationen zum Thema Glazitektonik dar, welche im Rahmen der geologischen und bodenkundlichen Landesaufnahme erhoben wurden. Die Karte wurde im Maßstab 1:500.000 auf Grundlage von Selektionen aus dem Informationssystem Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS GK 100], Geländebefunden aus der Landesaufnahme sowie Informationen aus der Fachliteratur erstellt. Verfügbare Kartenthemen: Kreide-Scholle; Gletscherschrammen; Stauchungen und Verschuppungen; Stauchungen und Verschuppungen im Untergrund; Oser, Kames; Eisgrenzen Saale-Eiszeit; Eisgrenzen Elster-Eiszeit; Drumlins; Kames gesamt; Stauchmoräne gesamt; Stauchkörper verdeckt; Oser; Festgestein.
Für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen (z.B. Steinkohle, Kohlenwasserstoffe, Erdwärme etc.) erteilt die Landesverwaltung NRW Bergbauberechtigungen. Das Thema zeigt sämtliche Bergbauberechtigungen, die nach Bundesberggesetz neu erteilt oder nach §149 aufrechterhalten worden sind und deren weitere Entwicklung. Folgende Angaben werden angezeigt: Berechtigungsart, Feldesname, Bodenschatz, Lage, Feldesgröße, Rechtsinhaber (bei Erlaubnissen und Bewilligungen den zuletzt bekannten Rechtsinhaber, bei Bergwerkseigentum den zuletzt im Berggrundbuch eingetragenen Eigentümer), sowie ggf. eine zeitliche Befristung. Komplexe Rechtsverhältnisse werden auf Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg (siehe Kontakt) beauskunftet.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.