Die Schutzgebiete im Kreis Paderborn umfassen die verbindlich als Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsbestandteil oder Naturdenkmal geschützten Teile von Natur und Landschaft. Diese werden entweder von der Bezirksregierung Detmold durch Verordnungen oder durch den Kreis Paderborn in den Landschaftsplänen als Satzung festgesetzt.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche und es kann für sie eine Prämie beantragt werden. Sie müssen eine eindeutige Zuordnung zu einem Feldblock haben. Welche Landschaftselemente förderfähig sind oder nicht und welche Bedingungen diese zu erfüllen haben, ist genau geregelt. Seit 2012 unterliegt jedes beihilfefähiges Landschaftselement den Cross-Compliance-Verpflichtungen (CC). Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche und es kann für sie eine Prämie beantragt werden. Sie müssen eine eindeutige Zuordnung zu einem Feldblock haben. Welche Landschaftselemente förderfähig sind oder nicht und welche Bedingungen diese zu erfüllen haben, ist genau geregelt. Seit 2012 unterliegt jedes beihilfefähiges Landschaftselement den Cross-Compliance-Verpflichtungen (CC). Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Dieser Karten-Layer beinhaltet die Darstellung der Waldflächen mit besonderer Funktion für Genressourcen. Nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) werden Saatguterntebestände, Samenplantagen und Klonsammlungen zugelassen. Sie werden im Rahmen der Zulassung genau beschrieben, räumlich abgegrenzt und in ein Zulassungsregister eingetragen. In der Waldfunktionenkarte werden die im Zulassungsregister des Landes Nordrhein-Westfalen eingetragenen Flächen dargestellt.
Nutzungsbedingungen: Die Daten können gemäß der "Datenlizenz Deutschland Namensnennug 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Folgender Quellenvermerk ist mindestens anzugeben: Land NRW, Abrufdatum
Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.
Der Datensatz umfasst die Grenzen und Bezeichnungen der Wuppertaler Baublöcke. Sie werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Innerhalb dieses Systems werden die Baublöcke aus den linienförmigen Segmenten aufgebaut. Das Netz der Baublöcke unterliegt gelegentlichen aber unregelmäßigen Veränderungen, veranlasst durch Straßen- und Siedlungsbaumaßnahmen. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Der Datensatz umfasst die Grenzen der 69 Quartiere, die die 10 Wuppertaler Stadtbezirke weiter untergliedern. Sie werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Innerhalb dieses Systems werden die Quartiere aus Baublöcken und Baublockteilflächen aggregiert. Die Quartiere sind langfristig konstant. Änderungen sind zwar grundsätzlich möglich, aber nicht vorhersehbar. Die letzte Veränderung erfolgte am 16.12.2024. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Der Datensatz umfasst die Grenzen der 10 Wuppertaler Stadtbezirke. Sie werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Innerhalb dieses Systems werden die Stadtbezirke aus Baublöcken und Baublockteilflächen aggregiert. Die Stadtbezirksabgrenzungen sind langfristig konstant. Änderungen auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses sind zwar grundsätzlich möglich, aber nicht vorhersehbar. Die letzte Veränderung erfolgte am 16.12.2024. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Der Datensatz beinhaltet das Wuppertaler Stadtgebiet als Polygon, wie es in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt wird. Die kleinräumige Gliederung ist ein Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Innerhalb dieses Systems wird das Stadtgebiet aus den Stadtbezirken aggregiert. Es handelt sich um keine flurstückscharfe Darstellung, hierfür muss auf Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems ALKIS zurückgegriffen werden. Die Abgrenzung des Wuppertaler Stadtgebiets ist langfristig konstant. Änderungen sind nur im Zusammenhang mit gesetzlich geregelten Gebietsreformen möglich und daher nicht vorhersehbar. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.