Der Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung sowie die Winterwartung der Gehwege und der Fahrbahnen. Art und Umfang der Reinigung ergeben sich aus der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld (Reinigungssatzung - ReinS) vom 1. Januar 2026. Die zu reinigenden Straßen/Straßenteilstücke sind in dem beigefügten Straßenverzeichnis (Anlage 1 der ReinS) in Reinigungsklassen (RKL) sowie in Winterdienstklassen (WKL) eingeteilt. Der anliegende Datensatz gibt eine grafische Übersicht über die unterschiedlichen Reinigungs- und Winterdienstklassen in Krefeld auf dem Stand der letzten Satzungsänderung zum 01.01.2026.
Der Datensatz besteht aus hochaufgelösten 360°-Panoramabildern, die durch Straßenbefahrungen entstanden sind. Die Panoramabilder decken den gesamten öffentlichen Straßenraum der Stadt Krefeld ab, Privatstraßen werden nicht befahren. Die Befahrung ist im Jahr 2017 erstmals erfolgt und wird seitdem in einem 2-Jahreszyklus wiederholt. Seit 2019 wird während der Befahrung parallel zu den Bildern auch eine Punktwolke aus LIDAR-Messung generiert. Die 3D-Punktwolke ermöglicht mittels einer Anwendungssoftware hochgenaue Messungen in den Bildern. Die Aufnahmestandorte der Bilder sind georeferenziert. Die Daten aller bisherigen Aufnahmejahrgänge seit 2017 sind in einer Viewersoftware zur verwaltungsinternen Ansicht verfügbar. Die Bilddaten sind ab dem Jahrgang 2021 und die LIDAR-Punktdaten ab dem Jahrgang 2023 zusätzlich auch als einzelne Datensätze verfügbar.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Um die Planung des kürzesten geeigneten Fahrweges zu erleichtern, stellt der Kreis Kleve das Geoportal Straßenverkehr Kreis Kleve mit dem Positivnetz zur Verfügung. Weiterhin sind noch die von den Kommunen im Kreis Kleve geführten Haltestellen verfügbar.
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung des Geoportal - Straßenverkehr im Kreis Kleve und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten und Diensten zu unterscheiden. Nutzung der Anwendung: Die Nutzung der Anwendung Geoportal – Straßenverkehr im Kreis Kleve ist kostenfrei. Nutzung von Daten und Diensten: Für alle Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Die Adressdaten beinhalten je nach Format u.a. Rechts- und Hochwert (UTM), Gemeindekennziffer, Straßenschlüssel, ALKIS-Objektkennzeichen, Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer sowie Hausnummernzusatz und ein Gültigkeitsdatum (entweder den 30.12.2015 für Beginn der Datenbank oder ein danach liegendes Freigabedatum). WMS und WFS sind tagesaktuell. Die Dateien zum Download werden wöchentlich neu erzeugt und werden in den Formaten shape, kml, csv, xls und json bereitgestellt. Die Daten decken das Gebiet des Kreis Viersen mit den Kommunen Brüggen, Grefrath, Kempen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst, Viersen und Willich ab.
Der Web Map Service stellt die Geometrien der Straßen aus dem Basis-DLM bereit, gruppiert nach den jeweiligen Zuständigkeiten (Bund, Land, Kreis und Gemeinde). Die Grundlage dafür bildet die 'Widmung' aus AX_Strasse mit der Zuordnung bzw. Klassifizierung der Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung.
Die Daten können gemäß der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Folgender Quellenvermerk ist mindestens anzugeben: Land NRW, Abrufdatum
Die Inventarisierung der Straßenbeleuchtung beinhaltet neben der Position des Leuchtpunktes den Typ, die Höhe sowie die Erfassungsgenauigkeit. Bei Zusatzzeichen wurde zusätzlich der Textinhalt erfasst. Alle Beleuchtungsobjekte sind -soweit vorhanden- über IDs mit ihren Masten verknüpft.
Dieser Dienst enthält das Straßenmobiliar, welches aus den GeoSmartChange-Straßenbefahrungsdaten vom Sommer/Herbst 2020 mit Hilfe der autom. Objekterkennung inventarisiert wurde: Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Beleuchtung und Masten. Bei allen Objekten wurde der Standort, die Art, der Typ, die Höhe und Standardabweichung und bei den Verkehrszeichen zusätzlich die Schildausrichtung erfasst. Bei Zusatzzeichen wird ebenfalls der Textinhalt und die Verknüpfung zum Hauptzeichen angegeben. Alle Objekte sind -soweit vorhanden- über IDs mit ihren Masten bzw.die Verkehrszeichen mit ihren Zusatzzeichen verknüpft. GeoSmartChange ist ein Modellprojekt der Emscher-Lippe Region (Stadt Bottrop, Stadt Gelsenkirchen, Kreis Recklinghausen)
Dieser Dienst enthält das Straßenmobiliar, welches aus den GeoSmartChange-Straßenbefahrungsdaten vom Sommer/Herbst 2020 mit Hilfe der autom. Objekterkennung inventarisiert wurde: Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Beleuchtung und Masten. Bei allen Objekten wurde der Standort, die Art, der Typ, die Höhe und Standardabweichung und bei den Verkehrszeichen zusätzlich die Schildausrichtung erfasst. Bei Zusatzzeichen wird ebenfalls der Textinhalt und die Verknüpfung zum Hauptzeichen angegeben. Alle Objekte sind -soweit vorhanden- über IDs mit ihren Masten bzw.die Verkehrszeichen mit ihren Zusatzzeichen verknüpft. GeoSmartChange ist ein Modellprojekt der Emscher-Lippe Region (Stadt Bottrop, Stadt Gelsenkirchen, Kreis Recklinghausen)
Verschneidung der Einstautiefen (Wasserhöhe) mit den Straßenachsen. Straßenabschnitte, in denen die Einstautiefe mehr als 10 cm beträgt, wurden als potenziell gefährdet klassifiziert (seltenes Szenario, 20-jährig, N20 = 38,1 mm/h)