Der Karten-Layer Naturschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der Naturschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen an. Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist." Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.
Der Karten-Layer Naturparke kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der Naturparke in Nordrhein-Westfalen an. Naturparke (NRP) sind gemäß § 27 Abs. 1 BNatSchG "einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die 1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, 4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind, 5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, 6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern." Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt - dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist". Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten. Land- und Forstwirtschaft können eingeschränkt werden, sofern sie den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Anmerkungen zu den LSG für die Metadaten: Für die Kreise und kreisfreien Städte Krefeld und Minden-Lübbecke beinhaltet der Dienst noch nicht den aktuellen Stand.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Gruppenlayer Biotoptypen kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage schützenswerter Biotoptypen in Nordrhein-Westfalen an. Im Biotopkataster drei Betrachtungsebenen. Die erste und geometrisch am wenigsten detaillierte Betrachtungsebene „BK“ führt als Grundeinheit den „schutzwürdigen Biotop“, welcher aus ökologischer Sicht oft ein Biotopkomplex ist. In den meisten Fällen liegen für diese „schutzwürdigen Biotope“ detailliertere Datenerfassungen vor, so dass sich ein „schutzwürdiger Biotop“ im Kataster aus mehreren verschiedenartigen Biotoptypenflächen zusammensetzt. Die Biotoptypenflächen werden im Kataster durch die inhaltlich und geometrisch detaillierteste Betrachtungsebene „BT“ beschrieben. Jeder Biotoptypenfläche ist ein „Biotoptyp“ (= ein Strukturtyp-Hauptcode) zugeordnet, welcher in seiner Definition als „abstrahierter Typus aus der Gesamtheit strukturell gleichartiger Biotope“ zuerst einmal nur eine Landbedeckungskategorie ohne ökologische Bewertung darstellt. Da aber jeder Biotoptypenfläche außer dem Strukturtyp-Hauptcode auch ein Vegetationstyp und Zusatzcodes über den ökologischen Standort, vorhandene Kleinstrukturen, Nutzungsformen und/ oder Stadienausbildung zugeordnet werden, liegen für jede Biotoptypenfläche alle Informationen vor, um sie auch einem Lebensraumtyp zuordnen zu können. Auf BT-Betrachtungsebene kodiert der "Lebensraumtyp" weitgehend einheitliche ökologische Voraussetzungen für Lebensgemeinschaften oder Teile von Lebensgemeinschaften.