Die Daten stellen die Standorte von genehmigungspflichtigen Mobilfunkanlagen bzw. Funkmasten in der Stadt Krefeld dar. Jeder Datensatz enthält die Standortbescheinigungsnummer der Bundesnetzagentur. Funkanlagen müssen die Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen nach BEMFV erfüllen, sofern ihre Sendeleistung über bestimmten Grenzwerten liegen. Stadtintern werden noch weitere Daten zu Mobilfunkanlagen geführt, z. B. der Zustand der Anlage (Geplant, In Betrieb, etc.) oder der Standorttyp (Mast, Dach-Standort, etc.). Die öffentlichen Daten beinhalten als Attribut lediglich die Standortbescheinigungsnummer.
Dieser Datensatz umfasst die Ampelanlagen-Knoten (Lichtsignalanlagen) in Köln (Standort, LSA-Nummer, Stadtbezirk, Baulastträger, Blindensignalisierung, LOC.id und MAPs). Ergänzende Hinweise: Es handelt sich um die Standorte von Lichtsignalanlagen. Die Verortung gibt den maßgeblichen Kreuzungspunkt von Verkehrsströmen, der durch ein Steuergerät einer Lichtsignalanlage geregelten Örtlichkeit wieder. Der Reglungsumfang einer Anlage kann einen größeren Bereich mit einem Abstand von bis zu 75 m von diesem Punkt umfassen. Über das Attribut „MAPEM“ ist beschrieben, ob der Regelungsumgriff der Anlage über MAPEM (MAP extended Message) in der Mobilithek als Publikation abgelegt ist. Die entsprechenden MAPEM-Daten der versorgten Lichtsignalanlagen können in der Mobilithek unter Details Datenangebot - Mobilithek.info - Mobilitätsdaten Deutschland LSA--MAPEM Datensammlung--Köln--C-IST abgerufen werden. Über das Attribut „LOC.id“ ist beschrieben, ob die in der MAPEM enthaltenen Fußgängerfurten an mit Behindertensystemen ausgestattete Anlage auch über LOC.id-Funktionen verfügen. Quelle der Daten ist die Bestandserfassung für Lichtsignalanlagen beim Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln. Die Daten werden jeweils zum Jahresbeginn aktualisiert.
Die Inventarisierung der Lichtzeichenanlagen beinhaltet neben dem Standort die Art (Befestigung), die Höhe sowie die Erfassungsgenauigkeit. Alle Lichtzeichenanlagen sind -soweit vorhanden- über IDs mit ihren Masten verknüpft.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Zu einem Baudenkmal gehören historische Ausstattungstücke, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Zu einem Baudenkmal gehören historische Ausstattungstücke, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Ein flächenförmiges Geo-Objekt, das die physischen Grenzen aller Gebäude und Anlagen des an Land befindlichen Teils eines See- oder Binnenhafens abbildet.
Gebäude sind dauerhafte, selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen. Gebäude werden im Liegenschaftskataster geführt, wenn sie eine gewisse Größe und Bedeutung haben. Jedes Gebäude hat eine Lagebezeichnung und eine Gebäudefunktion. Die Gebäudefunktion ist die zum Zeitpunkt der Erhebung vorherrschend funktionale Bedeutung des Gebäudes. GFI = Get Feature Info GetFeatureInfo ist die Anfrage an einen Geodaten-Dienst, um detaillierte Informationen zu einem geografischen Objekt zu erhalten, das an einer bestimmten Stelle auf einer Karte angeklickt wurde.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "Archiviert". Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) aller Bebauungspläne sowie Satzungen der Kommunen im Kreis Kleve, die zur Zeit in Aufstellung und noch nicht inkraftgetreten sind, dargestellt. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.