Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Geilenkirchen. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen führt alle fünf Jahre eine Verkehrszählung durch. Der Rhein-Kreis Neuss beteiligt sich mit seinen Zählstellen an dieser Aktion. An den Kreisstraßen werden Helfer benötigt, um ein aktuelles Bild von der Verkehrslage zu erhalten. Daher sucht das Tiefbauamt des Kreises zuverlässige Zählerinnen und Zähler, deren Mindestalter 14 Jahre beträgt. Es werden die Standorte der Verkehrsstellen dargestellt werden.
Der Datensatz enthält die Standorte der Freizeiteinrichtungen aus dem Kultur und Freizeitführer im Rhein-Kreis Neuss, die keiner gesonderten Kategorie angehören.