Der Dienst enthält die zentralen Versorgungsbereiche in Düsseldorfer. Es werden 5 Kategorien unterschieden, Stadtzentrum, Stadtbereichszentrum, Großes Stadtteilzentrum, Kleines Stadtteilzentrum, Nahversorgungszentrum.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche in Gelsenkirchen, der aktuellen Programmgebiete der Stadtplanung, und Informationen über die Satzung der Stadt Gelsenkirchen zur Ablösung notwendiger Stellplätze oder Garagen, die Gebietszonen und die festgesetzten Geldbeträge
Zugriffseinschränkung: 1. 'Zentrale Versorgungsbereiche', 'Programmgebiete der Stadtplanung': Beschränkter Zugang - ohne Zugriff auf personenbezogene Daten; 2. 'Stellplatzablösesatzung': Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: 1. 'Zentrale Versorgungsbereiche', 'Programmgebiete der Stadtplanung': gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung in Absprache mit genannter Ansprechperson; Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx); 2. 'Stellplatzablösesatzung': Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet; Datenlizenz Deutschland Namensnennung Version 2.0, OpenData
Im Rahmen der Mobilfunkkoordination erhebt der Kreis Daten, die im Zusammenhang mit dem Mobilfunkausbau als Information zum laufenden Fortschritt und zur Abstimmung von neuen Ausbauplanungen dient. Der WMS enthält folgende Informationen für das gesamte Kreisgebiet: - Bestehende Mobilfunkstandorte der Mobilfunknetzbetreiber - Standortplanungen der Tower Companies - Netzabdeckung der Mobilfunknetzbetreiber - Ergebnisse der Versorgungsmessung des TÜV Rheinland Die Nutzung ist nur für den internen Gebrauch in den Verwaltungen im Kreis Wesel erlaubt!
Der Wasserversorgungszweckverband Perlenbach (www.wasserwerk-perlenbach.de) in der Eifel betreibt das Wasserwerk Perlenbach (WWP) und versorgt ca. 18.500 Haushalte mit Trinkwasser. Das Versorgungsgebiet beläuft sich auf ca. 400 km² und umfasst folgende Kommunen, bzw. Teile der Kommunen Hürtgenwald, Kreuzau, Monschau, Nideggen, Roetgen, Simmerath und Heimbach. Die Mitgliedskommunen sind laut Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) für den örtlichen Brandschutz zuständig. Das WWP stellt im Rahmen des betrieblichen Leistungsvermögens unentgeltlich Löschwasser für seine Kommunen über die Hydranten zur Verfügung.
Dieser WMS Dienst enthält die Pflege- und Hilfeeinrichtungen im Kreis Kleve. Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die im Datensatz enthaltenen Objekte zeigen die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung. Ambulante Dienste sind mobile Pflege- und Betreuungsdienste, die Pflegebedürftige in deren Wohnung pflegen. Hospize sind Einrichtungen, in denen Sterbebegleitung und palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird. Servicewohnen bietet barrierefreie Wohnungen mit Unterstützungsleistungen wie einen Hausmeisterdienst sowie optional erweiterbaren Service wie z. B. Mahlzeiten nach Bedarf. Die solitäre Kurzzeitpflege bietet ausschließlich Kurzzeitpflege an. Sie dient der befristeten vollstationären Betreuung von Pflegebedürftigen. Tagesstätten der Eingliederungshilfe bieten Tagesstrukturangebote für Menschen mit Behinderung. Die Tagespflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen den Tag bei Betreuung, pflegerischer Versorgung und Beschäftigung in einer Einrichtung zu verbringen. Die vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nehmen ältere oder pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung auf. Diesen wird Wohnraum überlassen, Betreuungsleistungen und eine umfassende Gesamtversorgung zur Verfügung gestellt. Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie haben das Ziel, Menschen mit Behinderung schrittweise in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Wohngemeinschaften sind Wohn- und Betreuungsangebote, in denen mehrere ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung in einer Wohnung mit einem gemeinsamen Hausstand leben und ihnen vom Anbieter Betreuungsleistungen angeboten werden.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Im Rahmen der Mobilfunkkoordination erhebt der Kreis Kleve Daten, die im Zusammenhang mit dem Mobilfunkausbau als Information zum laufenden Fortschritt und zur Abstimmung von neuen Ausbauplanungen dient. Der WMS enthält folgende Informationen für das gesamte Kreisgebiet: - Bestehende Mobilfunkstandorte der Mobilfunknetzbetreiber - Standortplanungen der Tower Companies - Netzabdeckung der Mobilfunknetzbetreiber - Ergebnisse der Versorgungsmessung des TÜV Rheinland Die Nutzung ist nur für den internen Gebrauch in den Verwaltungen im Kreis Wesel erlaubt!
Der Dienst enthält mehrere Layer: 1. die zentralen Versorgungsbereiche. Es werden 5 Kategorien unterschieden, Stadtzentrum, Stadtbereichszentrum, Großes Stadtteilzentrum, Kleines Stadtteilzentrum, Nahversorgungszentrum. 2. Baulandkataster. Gibt einen Überblick über die Flächenpotenziale auf größeren Brachflächen und in kleineren Baulücken für Wohnen sowie für Büro, Gewerbe und Industrie im Stadtgebiet. Als Instrument des nachhaltigen Flächenmanagements trägt es dem im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung, indem es Möglichkeiten der Innenentwicklung aufzeigt. 3.Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf werden in 5 Kategorien unterschieden: großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen, gewerbliche Infrastruktureinrichtungen, ASB-GE-Bereiche gemäß Regionalplan, kleinteilige geschlossene Gewerbeareale und Entwicklungszonen gemischter Nutzungen. Sie dienen der Sicherung der Gewerbeflächen besonders für die klassischen Branchen. 4.Gebiete des Zentrenmanagements der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Krankenhausstandorte und deren Versorgungsangebote: Die Daten basieren auf Angaben aus dem Krankenhausverzeichnis der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit Stand zum 31.12.2023. Nicht eingeschlossen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug, Polizeikrankenhäuser, Tages- und Nachtkliniken sowie Krankenhäuser, die im Berichtsjahr 2023 keine vollstationären Fälle gemeldet haben. Erreichbarkeitszonen: Die Berechnung der Erreichbarkeitszonen (Isochronen) erfolgt auf Grundlage des RoutingPlus-Dienstes "web_ors", den das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) für die Bundesverwaltung bereitstellt. Als Datengrundlage für die Routenberechnung werden dabei die frei verfügbaren Daten der Nutzergemeinschaft OpenStreetMap verwendet. Die Berechnung der Isochronen wird für diskrete Zeitzonen von fünf Minuten bis zwei Stunden Fahrzeit mit dem PKW durchgeführt. Innerhalb einer Zone erfolgt keine nähere Unterscheidung der Fahrzeiten. Die Erreichbarkeiten werden in Form von Gitterzellen (Rastern) mit einer räumlichen Auflösung von 100 Meter * 100 Meter ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Fahrzeiten deutlich von den tatsächlichen Fahrzeiten abweichen können. So werden insbesondere die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des Straßenverkehrs, wie z.B. Staus, Baustellen oder Straßensperrungen NICHT berücksichtigt. Zudem kann keine Gewähr für die Korrektheit der zugrundliegenden Straßengeometrie und der daraus abgeleiteten Fahrgeschwindigkeiten übernommen werden.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.