Ob Ubierring, Rochusstraße oder Friesenplatz: Über diese interaktive Karte erfahren Sie mehr zu den Namen aller eingetragenen Straßen und Plätze in Köln. Durch einen Klick auf eine farbig markierte Straße oder einen Platz erhalten Sie weitere Informationen wie zum Beispiel den Zeitpunkt der Benennung oder nach wem oder was benannt wurde.
Uns ist die Sicherheit aller Besucher*innen der Kölner Stadien ein wichtiges Anliegen. Da in der Vergangenheit Menschen durch Flaschen- und Dosenwürfe verletzt wurden, hat unser Stadtrat die Kölner Stadtordnung (KSO) so beschlossen, dass im Umfeld des „RheinEnergie“-Stadions, des Südstadions und des Stadions im Sportpark Höhenberg bei Veranstaltungen ein striktes Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot herrscht. Dies gilt ab drei Stunden vor Beginn und bis zwei Stunden nach Ende einer Veranstaltung. Dies betrifft nicht nur Fußballspiele in den genannten Stadien, sondern auch weitere Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte. An den Zugangsbereichen zu den Glasverbotszonen können Besucher*innen ihre Glasflaschen und Dosen problemlos in Containern der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) entsorgen. Bei Risikopartien kann es sein, dass Sperren eingerichtet werden. Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten kontrollieren dann die Einhaltung des Verbotes. Die Mitarbeitenden unseres Kommunalen Ordnungsdienstes überwachen die Einhaltung des Glasverbotes innerhalb der Verbotszonen und ahnden Verstöße.
Stadionumfeld Gemäß unserer städtischen Allgemeinverfügung vom 4. August 2016 erstreckt sich das Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot bei Heimspielen des 1. FC Köln sowie anderen Fußballpartien im "RheinEnergie"-Stadion ebenso ab drei Stunden vor Spielbeginn und drei Stunden nach Spielende auf die im Bereich um die Stadien gelegenen Gastronomien und Kioske nördlich und südlich der Aachener Straße, denen der Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen beziehungsweise der Ausschank in Gläsern untersagt ist. Das Verbot erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich jeweils auf beide Straßenseiten. Dieser Datensatz zeigt die Verbotszonen von Glas-, Glasflaschen- und Dosen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln (siehe INFO-LINK).
Mit dem Projekt "Wo die Brut ruht" sollen Bürger*innen Ihre Sichtungen von Schwalbenbrutplätzen melden können. Das Meldeportal ermöglicht dabei die punktgenaue Verortung der Sichtung anhand einer Karte sowie die Erfassung von zusätzlichen Informationen wie der Anzahl an Nestern über ein entsprechendes Formular.
Über das Kölner Stadtgebiet verteilt sind kleine Gedenktafeln, sogenannte Stolpersteine, in den Boden eingelassen. Diese kleinen Erinnerungsmale werden genau an den Orten verlegt, an denen Menschen vor ihrer Flucht oder Verhaftung durch den Terror des Nationalsozialismus gelebt haben. Sie erinnern uns an deportierte und ermordete jüdische Menschen, an Sinti und Roma, politisch Verfolgte, Homosexuelle, Zwangsarbeiter*innen, Zeugen Jehovas und Opfer der "Euthanasie". Seit 1990 entwickelt der Künstler Gunter Demnig das Projekt und inzwischen sind über 2.400 Stolpersteine im ganzen Kölner Stadtgebiet verlegt worden. Auf der Homepage sehen sie die Lage der Steine und können zum Beispiel nach Namen und bestimmten Adressen suchen.
Uns ist die Sicherheit aller Besucher*innen der Kölner Stadien ein wichtiges Anliegen. Da in der Vergangenheit Menschen durch Flaschen- und Dosenwürfe verletzt wurden, hat unser Stadtrat die Kölner Stadtordnung (KSO) so beschlossen, dass im Umfeld des „RheinEnergie“-Stadions, des Südstadions und des Stadions im Sportpark Höhenberg bei Veranstaltungen ein striktes Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot herrscht. Dies gilt ab drei Stunden vor Beginn und bis zwei Stunden nach Ende einer Veranstaltung. Dies betrifft nicht nur Fußballspiele in den genannten Stadien, sondern auch weitere Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte. An den Zugangsbereichen zu den Glasverbotszonen können Besucher*innen ihre Glasflaschen und Dosen problemlos in Containern der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) entsorgen. Bei Risikopartien kann es sein, dass Sperren eingerichtet werden. Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten kontrollieren dann die Einhaltung des Verbotes. Die Mitarbeitenden unseres Kommunalen Ordnungsdienstes überwachen die Einhaltung des Glasverbotes innerhalb der Verbotszonen und ahnden Verstöße. Stadionumfeld: Gemäß unserer städtischen Allgemeinverfügung vom 4. August 2016 erstreckt sich das Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot bei Heimspielen des 1. FC Köln sowie anderen Fußballpartien im "RheinEnergie"-Stadion ebenso ab drei Stunden vor Spielbeginn und drei Stunden nach Spielende auf die im Bereich um die Stadien gelegenen Gastronomien und Kioske nördlich und südlich der Aachener Straße, denen der Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen beziehungsweise der Ausschank in Gläsern untersagt ist. Das Verbot erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich jeweils auf beide Straßenseiten. Dieser Datensatz zeigt die Verbotszonen von Glas-, Glasflaschen- und Dosen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln (siehe INFO-LINK).
Uns ist die Sicherheit aller Besucher*innen der Kölner Stadien ein wichtiges Anliegen. Da in der Vergangenheit Menschen durch Flaschen- und Dosenwürfe verletzt wurden, hat unser Stadtrat die Kölner Stadtordnung (KSO) so beschlossen, dass im Umfeld des „RheinEnergie“-Stadions, des Südstadions und des Stadions im Sportpark Höhenberg bei Veranstaltungen ein striktes Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot herrscht. Dies gilt ab drei Stunden vor Beginn und bis zwei Stunden nach Ende einer Veranstaltung. Dies betrifft nicht nur Fußballspiele in den genannten Stadien, sondern auch weitere Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte. An den Zugangsbereichen zu den Glasverbotszonen können Besucher*innen ihre Glasflaschen und Dosen problemlos in Containern der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) entsorgen. Bei Risikopartien kann es sein, dass Sperren eingerichtet werden. Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten kontrollieren dann die Einhaltung des Verbotes. Die Mitarbeitenden unseres Kommunalen Ordnungsdienstes überwachen die Einhaltung des Glasverbotes innerhalb der Verbotszonen und ahnden Verstöße.
Stadionumfeld Gemäß unserer städtischen Allgemeinverfügung vom 4. August 2016 erstreckt sich das Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot bei Heimspielen des 1. FC Köln sowie anderen Fußballpartien im "RheinEnergie"-Stadion ebenso ab drei Stunden vor Spielbeginn und drei Stunden nach Spielende auf die im Bereich um die Stadien gelegenen Gastronomien und Kioske nördlich und südlich der Aachener Straße, denen der Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen beziehungsweise der Ausschank in Gläsern untersagt ist. Das Verbot erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich jeweils auf beide Straßenseiten. Dieser Datensatz zeigt die Verbotszonen von Glas-, Glasflaschen- und Dosen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln (siehe INFO-LINK).
Mit dem Projekt 'Wo die Brut ruht' sollen Bürger*innen Ihre Sichtungen von Schwalbenbrutplätzen melden können. Das Meldeportal ermöglicht dabei die punktgenaue Verortung der Sichtung anhand einer Karte sowie die Erfassung von zusätzlichen Informationen wie der Anzahl an Nestern über ein entsprechendes Formular.
Mit Hilfe des Sperbermonitorings werden in Zusammenarbeit mit den Bürger*innen Kölns Hinweise über den Sperber und seine Bruterfolge ermittelt, um bei negativen Entwicklungen Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Die Größe und die Zusammensetzung der Sperber-Bestände können Hinweise über den Zustand der in Köln lebenden Vögel geben. Die Beobachtung wird dabei helfen, den Zustand der Sperber-Population in Köln zu beurteilen. Den Link zur Übermittlung Ihrer Sichtungs-Angaben finden Sie auf der Website unter dem Punkt "Meldestelle Greifvögel". Im unteren Abschnitt der Seite finden Sie weitere interessante Informationen zum Sperber sowie eine detaillierte Beschreibung über das Erscheinungsbildes des kleinen Jägers in unserer großen Stadt.
Mit dem Projekt 'Wo die Brut ruht' sollen Bürger*innen Ihre Sichtungen von Schwalbenbrutplätzen melden können. Das Meldeportal ermöglicht dabei die punktgenaue Verortung der Sichtung anhand einer Karte sowie die Erfassung von zusätzlichen Informationen wie der Anzahl an Nestern über ein entsprechendes Formular.