Der Hauptdeich zwischen Hobenbrake und Beckmannsfeld (östlicher Jadebusen […]) weist einen erheblichen Unterbestick auf und soll daher in den nächsten Jahren vorrangig erhöht und verstärkt werden. […] Für diese Deichverstärkung zusätzlich Klei benötigt. Dieser soll, falls im Binnenland ausreichende Kleimengen nicht zur Verfügung stehen, zu einem Teil, wie bei früheren Deichbaumaßnahmen auch, aus dem Deichvorland entnommen werden. Mit der Kleigewinnung in Salzwiesen würden Bereiche in Anspruch genommen werden, die aufgrund ihrer Einigartigkeit als Lebensraum für Pflanzen und Tiere aus Naturschutzsicht zunächst generell als wertvoll einzustufen sind. […] Um für den anstehenden Entscheidungsprozess Hilfen für eine sachliche Diskussion geben zu können wurde das Niedersächsische Landesamt für Ökologie – Forschungsstelle Küste 1990 vom II. Oldenburgischen Deichband beauftragt, evtl. für Kleigewinnung in Frage kommende Flächen im Deichvorland des östlichen Jadebusen zu untersuchen. […] In Absprache mit dem Planungsbehörden und dem II. Oldenburgischen Deichband wurden daraufhin 1994 in bereits 1990/91 untersuchten sowie einem zusätzlichen Suchraum weitere Arbeiten durchgeführt. Wobei Vegetation, epigäische Wirbellose sowie Avifauna erfasst wurden. Die Ergebnisse dieser neueren sowie der bereits 1990/91 durchgeführten Untersuchungen werden in dieser Arbeit zusammenfassend dargestellt. […]
Diese digitale Übersichtskarte stellt für die Fauna wertvolle Bereiche Niedersachsens dar (ohne Avifauna). Grundlage sind dabei gebietsbezogene Daten aus dem Tierarten-Erfassungsprogramm. Die aus diesen Gebieten vorliegenden Daten werden, soweit sie nicht älter als 10 Jahre sind, tiergruppenweise bewertet. Wird bei diesem standardisierten Verfahren ein bestimmter Schwellenwert erreicht, so werden diese Gebiete als aus landesweiter Sicht für die Fauna wertvolle Bereiche eingestuft. Berücksichtigt wurden alle Tiergruppen außer der Vögel, die separat in einer anderen Themenkarte behandelt werden.
Mit der naturschutzfachlichen Neubewertung der Hochmoore wurde das Moorschutzprogramm im Jahr 1994 erweitert. Bei der Neubewertung wurden alle 92 Hochmoore mit industriellem Torfabbau hinsichtlich ihrer aktuellen Bedeutung für den Naturschutz eingeschätzt. Zusätzlich wurde erstmals auch das landwirtschaftlich genutzte Hochmoorgrünland aufgrund seiner Bedeutung als Pufferzone und eigenständiger Lebensraum für eine auf Feuchtgrünland angewiesene Pflanzen- und Tierwelt sowie seiner Funktion für die Biotopvernetzung in das Moorschutzprogramm einbezogen. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen außerhalb der Bereiche mit Abbaugenehmigungen.
Die kritische Entwicklung der Tiefenverhältnisse im Greetsieler Außentief, die als Ursache der Entwässerungsschwierigkeiten im Einzugsgebiet der beiden Siele in Greetsiel angesehen wird, gab Anlass zu einer Untersuchung durch die Forschungsstelle. Untersuchung im Sommer 1954 Mai/Juni Technisch wurde die Kartierung des Watts durch Begehen während der Trockenfallzeit ausgeführt. Hierbei wurden 210 Punkte, an denen die qualitative und quantitative Tierbesiedlung untersucht und protokolliert wurde, eingemessen. Die quantitative Untersuchung beruhte auf Aussiebungen von je ¼ m² an 8 eingesessenen Punkten. Die Proben wurden später im Labor ausgezählt.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete, FFH- Gebiete und Naturschutzgebiete. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" (GGB) festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt. Die landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Naturschutzgebiete beinhaltet die von den Unteren Naturschutzbehörden ausgewiesenen Schutzgebiete in einem generalisierten Maßstab (1:25000). Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete, FFH- Gebiete und Naturschutzgebiete. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" (GGB) festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt. Die landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Naturschutzgebiete beinhaltet die von den Unteren Naturschutzbehörden ausgewiesenen Schutzgebiete in einem generalisierten Maßstab (1:25000). Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Um Maßnahmen zur Sicherung der Vorlandkante entlang der südlichen Wurster Küste ergreifen zu können, wurde es notwendig, die Veränderungen des davor liegenden Watts und somit die von diesem unmittelbar ausgehenden Wirkungen auf das Vorland kennen zu lernen. Die biologische Untersuchung des Watts wurde in zwei Jahren ausgeführt; Gebiet I im Jahre 1955 und Gebiet II im Jahre 1956. Bereits im Jahre 1954 war das nördlich anschließende Watt bearbeitet worden. In den Sommermonaten Zur Untersuchung wurde das Watt während der Trockenfallzeit begangen und insgesamt 364 Untersuchungsstellen mit den Sextanten ortsmäßig bestimmt. Die Tierbesiedlung wurde an diesen Orten qualitativ und z. T. quantiativ mit Hilfe eines 1 mm-Maschensiebes ermittelt.
„Im Rahmen des Teilprojektes „Ökologische Wertigkeit in Salzwiesen – Wirbellosenfauna“ wurden die zwischen 1989 und 1999 erhobenen Daten zur Wiederbesiedlung von Püttflächen durch Vertreter der benthischen und terrestrischen Wirbellosenfauna in verschiedenen Salzwiesengebieten im Jadebusen und Elisabeth-Außengroden ausgewertet. In 10 Pütten, die sich bezüglich Lage oder Alter unterscheiden, wurden über einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren Erhebungen durchgeführt. Um die Besiedlung der Pütten in einen Vergleichsrahmen stellen zu können, wurden 9 gemähte oder ungenutzte Vergleichsflächen in alten Salzwiesen über bis zu 7 Jahre untersucht, daneben wurden über kürzere Zeiträume zum Teil weitere Salzwiesengebiete im Jadebusen miteinbezogen. […] Insgesamt wird aus den zusammengestellten Untersuchungsergebnissen deutlich, dass nach einer Kleientnahme im Außendeichsbereich die betroffene Fläche zunächst ihre vorherigen ökologischen Funktionen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere der Salzwiesen für die Dauer einiger Jahre verliert und an ihre Stelle andere Funktionen treten. Im Zuge der weiteren Entwicklung der Pütte bildet sich dann allerdings ein naturnahes und vielgestaltiges Gewässersystem und Bodenrelief aus, das eine vielfältige Biotopstruktur mit unterschiedlichen Kleinhabitaten bedingt. Die Pütten höheren Alters, in der sich verschiedene Salzwiesenzonen bis hin zur oberen Salzwiese wieder ausgebildet haben, werden vom typischen Wirbellosen-Artenspektrum ungenutzter Salzwiesen wieder als gleichwertige Lebensräume angenommen. Dies umfasst die benthische Fauna in Prielen und Schlenken sowie die terrestrische Arthropodenfauna der unteren und oberen Salzwiese bis hin zu Faunenelementen des Binnenlandes. Die Gesamtdichte liegt – wohl aufgrund der vielfältigen Habitatstruktur – oft über der in den ungenutzten, nicht ausgepütteten Nachbarflächen.“