Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) des Web Map Service Lanschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).
„Die Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“, die seit 1985 vom StAWA Aurich (heute NLWK Betriebsstelle Aurich) betrieben wird, umfasst unter anderem den Bau einer sturmflutsicheren Deichnase (Leyhörn) mit Siel, Schleuse und Speicherbecken, die sich aus der Leybucht heraus nach Nordwesten erstreckt. Im Zuge der Maßnahme wurden rd. 740 ha Watt-, Salzwiesen- und Sommerpolderflächen eingedeicht, überbaut oder anderweitig ihrer vorherigen Funktion entzogen. Als Kompensation sieht der Planfeststellungsbeschluss […] verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Naturschutzes in der Leybucht vor; unter anderem wurde Leyhörn 1994 durch die Bezirksregierung Weser-Ems als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Nach der ersten Phase der Beweissicherung von 1989 – 1997 wurde das NLÖ – Forschungsstelle Küste 1997 von der Bezirksregierung Weser-Ems beauftragt, diese mit einer zweiten Untersuchungsphase bis zunächst 2000 fortzuführen. Diese umfasst u. a. Untersuchungen zur terrestrischen Wirbellosenfauna im NSG Leyhörn, deren erste Ergebnisse in diesem Dienstbericht vorgestellt werden.“