Auf unserer interaktiven Karte finden Sie eine Übersicht aller Katastrophenschutz-Leuchttürme im Stadtgebiet. Die Leuchttürme werden mittel- bis langfristig flächendeckend über das gesamte Stadtgebiet verteilt sein. Die einzelnen Leuchttürme haben hierbei auch unterschiedliche aufeinander aufbauende Funktionen/Leistungsmerkmale. Ein Leuchtturm der Stufe 1 dient den Bürgern als Meldestelle bei einem Notruf bzw. Kommunikationsausfall (z.B. bei einem Stromausfall). Ein Leuchttürm der Stufe 2 kann zusätzlich Informationen (Sachstand zur Lage, Hilfsangebote, usw.) an die Bevölkerung weiterleiten/verbreiten. Ein Leuchtturm der Stufe 3 kann zusätzlich eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel und Trinkwasser sicherstellen. Ein Leuchtturm der Stufe 4 kann zusätzlich eine Unterbringung für die Bevölkerung (auch über Tage ) sicherstellen. Die bis jetzt erhoben Daten der Feuer- und Rettungswachen, der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Polizeidienststellen stellen Leuchttürme der Stufe 1 und 2 dar.
Als Amtliche Gebäudereferenz (Hauskoordinaten ohne postalische Anreicherung) bezeichnet man die Verbindung zwischen der Adresse eines Gebäudes und seiner exakten Lage. Sie besteht aus dem Gebäudekennzeichen (Land, Regierungsbezirk, Kreis/Stadt, Gemeinde, Straße, Hausnummer) und der zugehörigen Georeferenz (Koordinaten). Die Hauskoordinaten und -umringe sind wegen ihrer Herkunft aus dem Liegenschaftskataster sehr genau. Sie sichern damit die exakte Positionierung der Adresse. Einen Schluss auf die Hausbewohner lassen die Daten nicht zu. Mit Hauskoordinaten und -umringen führt die Auto-Navigation direkt bis vor die gewünschte Haustür. Handy-Kommunikationsdienste und Auskunftssysteme zeigen genau an, wo der nächste Arzt, Apotheker oder das nächste Restaurant zu finden ist. Auch für öffentliche Stellen wie Polizei und Katastrophenschutz sind die Daten unentbehrlich, um so schnell wie möglich an Ort und Stelle Hilfe leisten zu können. Aber auch Unternehmen können ihre Vertriebswege optimieren und haben damit besonders in Ballungsgebieten einen nicht unwesentlichen Wettbewerbsvorteil.
Die amtlichen Hauskoordinaten definieren die genaue Position eines Hauses. Datenquelle ist das Liegenschaftskataster der Länder und somit das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude in Deutschland. Anders als durch Interpolation berechnete Daten beruhen die amtlichen Hauskoordinaten auf einer individuellen Vermessung vor Ort. Sie werden durch die Katasterbehörden kontinuierlich aktualisiert, was den Kunden eine langfristige Investitionssicherheit garantiert.Die Hauskoordinaten enthalten: Statistische Landes-, Landkreis- und Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel und -name, Haus-Nr., ETRS89/UTM Koordinaten mit Zonenpräfix 32, Postleitzahl (bisher noch ohne), Postalischer Ortsname, Zusatz zum postalischen Ortsnamen.Nutzungsmöglichkeiten: Hauskoordinaten dokumentieren ihren individuellen Mehrwert z.B. in folgenden Bereichen: Hausgenaue Geocodierung von Adressbestanden, z.B. Kunden-, Filial- oder Wettbewerbsadressen, Verbesserung der Tragerbezirksverwaltung, Reklamationsbearbeitung und Auftragsplanung bei Verlagen, Einbindung in die Netzdokumentation, Netzverwaltung und im Kundenservice bei Energieversorgern und in der Telekommunikations- und Kabel-TV Branche, Entwicklung von Handy-Kommunikationsdiensten (location-based-services) in einer neuen Dimension, Einbindung in WebMapSevices - Navigationstools; Gazetteer Services im Internet
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1997 , gegenwärtige Aktualität unklar
Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.
Trinkwasserbericht NRW (2023) – 2 pdf-Dateien („DWD_2023_DENW_DWD_1000“ und „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“) Die Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über die Qualität des Trinkwassers, wobei die Berichtspflicht für Versorgungsgebiete gilt, die täglich mehr als 1.000 m³ Trinkwasser liefern oder mehr als 5.000 Personen versorgen. Gemäß § 69 TrinkwV sind die Gesundheitsämter dazu verpflichtet, jedes Jahr einen Datensatz über die Qualität des Trinkwassers des vorangegangenen Kalenderjahres an die dafür vorgesehene oberste Landesbehörde oder eine andere nach Landesrecht (in diesem Fall das LANUK) zuständige Stelle zu übermitteln. Dieser beinhaltet die Bewertung der Trinkwasserqualität in Versorgungsgebieten, die eine tägliche Abgabe von mindestens 10 Kubikmetern Trinkwasser oder die Versorgung von mindestens 50 Personen gewährleisten. Im weiteren Prozess erstellt das LANUK aus diesem Datensatz den zusammenfassenden DWD-Bericht („DWD_2023_DENW_DWD_1000“ und „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“), welcher anschließend an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt wird. Die hier ausgestellten DWD-Berichte sind eine aggregierte Zusammenfassung der Trinkwasserdaten aus dem Berichtsjahr 2023. Diese Zusammenfassung ist aufgeteilt in 2 pdf-Dateien: A: „DWD_2023_DENW_DWD_1000“ mit den Daten zu Versorgungsgebieten, die mehr als 1000 m³ pro Tag liefern B: „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“ mit den Daten zu Versorgungsgebieten, die zwischen 10 und 1000 m³ pro Tag liefern. Die beiden Dateien beinhalten folgende Tabellenblättern mit den Daten zu: 1. Nicht eingehaltene Überwachungshäufigkeiten. 2. Allgemeine Informationen über die Rahmenbedingungen der Trinkwasserversorgung in dem Land. 3. Zusammenfassende Informationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in den WVG. 4. Information über die Ergebnisse der Nachforschungen bei Nichteinhaltung des Parameterwertes Clostridium perfringens. 5. Informationen über Nichteinhaltung der Parameterwerte bei Wasser für den menschlichen Gebrauch in WVG. 6. Informationen über Einschränkung/Unterbrechung der Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch wegen Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 7. Informationen über Ursachen der Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 8. Informationen über Abhilfemaßnahmen bei Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 9. Informationen über die produktspezifischen Parameter Acrylamid, Epichlorhydrin und Vinylchlorid 10. Art der im Land öffentlich zugänglichen Informationen. 11. Kommunikation der im Land verfügbaren Informationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. 12. Informationen über die Wasserversorgungsgebiete in dem Land. 13. Informationen über Änderungen der Wasserversorgungsgebiete in dem Land. 14. Codes für den Zeitrahmen bei Einschränkung oder Unterbrechung der Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch. 15. Codes für die Ursachen einer Nichteinhaltung. 16. Codes für Abhilfemaßnahmen bei Nichteinhaltung. 17. Codes für den Zeitrahmen der Abhilfemaßnahmen.
Der Datensatz beschreibt Notfallinformationspunkte. Wenn die Kreisleitstelle, z.B. aufgrund einer technischen Störung für Bürgerinnen und Bürger über die einheitliche Notrufnummer 112 nicht erreichbar ist oder wenn das Telekommunikationsnetz in Teilen des Kreises Wesel oder sogar dem gesamten Kreisgebiet ausfällt, stehen im Kreis Wesel sogenannte Notfallinformationspunkte (NIP) bereit, die im Bedarfsfall besetzt werden.
Im Falle eines Notfalls, wie etwa eines langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfalls, in Folge dessen es zu einem Telekommunikationsausfall kommt, gibt es in den Kommunen Anlaufstellen für alle hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger. Notfall-Infopunkte dienen als Informationsquelle. Außerdem werden Leuchttürme eingerichtet, welche mit Notstrom versorgt werden und als Verbindungsstellen zwischen den Hilfesuchenden und den Leitstellen fungieren. Die Daten der Leuchttürme in Krefeld werden im Bedarfsfall veröffentlicht.
Im Falle eines Notfalls, wie etwa eines langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfalls in folge dessen es zu einem Telekommunikationsausfalls kommt, gibt es in Städten und Kommunen, Anlaufstellen für alle Hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger. Es handelt sich unter anderem um Leuchttürme, welche mit Notstrom versorgt werden und als Verbindungsstellen zwischen den Hilfesuchenden und den Leitstellen fungieren. Notfall-Infopunkte dienen den Bürgerinnen und Bürgern als Informationsquelle. Sollte es zum Ausfall der Notrufnummern kommen, dienen unter anderem die personell besetzten Feuerwehrgerätehäuser als Notrufstellen für die Bevölkerung.
Der WFS-Dienst liefert aktuelle, vektorbasierte ALKIS Daten zu Verwaltungsgrenzen in der NOrA Datenstruktur. Der WFS-Dienst stellt keinen amtlichen Nachweis dar. Der Dienst liefert Flurgrenzen, Gemarkungsgrenzen, Gemeindegrenzen, Kreisgrenzen, Regierungsbezirksgrenzen, Regionsgrenzen sowie Landesgrenze jeweils als FeatureType.
Die zur Orthophotoherstellung benötigten Luftbilder werden in zusammenhängenden Gebieten, den sogenannten Losen beflogen. Dieser Darstellungsdienst stellt die Abgrenzungen der Bildflüge (Bildfluglose) für die Digitalen Orthophotos mit 20 cm Bodenauflösung in Jahreslayern beginnend mit dem Jahr 2008 dar. Der Dienst wird jedes Jahr um den aktuellen Jahreslayer erweitert. Für die Jahre 2009 bis 2014 werden zusätzlich zu den durch das LGL beauftragten Bildfluglosen noch extern beauftragte Bildfluglose dargestellt. GetFeatureInfo gibt Auskunft über Bildflugdatum, Kameratyp und Hersteller. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die gelieferten Daten besteht.