Die Daten stellen die Standorte von genehmigungspflichtigen Mobilfunkanlagen bzw. Funkmasten in der Stadt Krefeld dar. Jeder Datensatz enthält die Standortbescheinigungsnummer der Bundesnetzagentur. Funkanlagen müssen die Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen nach BEMFV erfüllen, sofern ihre Sendeleistung über bestimmten Grenzwerten liegen. Stadtintern werden noch weitere Daten zu Mobilfunkanlagen geführt, z. B. der Zustand der Anlage (Geplant, In Betrieb, etc.) oder der Standorttyp (Mast, Dach-Standort, etc.). Die öffentlichen Daten beinhalten als Attribut lediglich die Standortbescheinigungsnummer.
Dargestellt werden die Bereiche der Gemeinden Goch, Kevelaer, Kranenburg, Uedem und Weeze. Die Schummerungsbilder wurden auf der Datengrundlage des DGM (Digitalen Geländemodelles) aus den LiDAR-Daten (Light Detection And Ranging) der kreiseigenen Befliegung abgeleitet. Die Rasterbilder visualisieren die relativen Höhenunterschiede durch eine simulierte Schattierung des Geländes. Hierzu wird der Sonnenstand und Einfallswinkel künstlich errechnet und das Gelände entsprechend der Schattenwürfe in Scharz/Weiß eingefärbt. In der NW-Variante stand die Sonne im Nordwesten (Azimuth 315) bei einem Einfallswinkel von 35°.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Der WMS Dienst zeigt die gezielte Suche nach unterschiedlichen Starkregensimulationen. Zu sehen sind hier die Simulationen von extremen Starkregen (hN=90mm) und außergewöhnlichen Starkregen (T=100a) sowie zu Überschwemmungsgebieten bei Hochwasser im Bereich Kalkar. Von Starkregen spricht man wenn, innerhalb kürzester Zeit, große Niederschlagsmengen fallen. Zudem kann langanhaltender Dauerregen, ebenfalls als Starkregen definiert werden.
Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW in der Stadt Krefeld abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten.
Das Baulandkataster der Stadt Krefeld führt Flächen auf, die als Baulücken oder bisher mindergenutzte Grundstücke für eine Wohnnutzung geeignet und sofort bebaubar sind. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans oder sind nach § 34 BauGB baulich nutzbar. Bei den Baulücken handelt es sich um freie Grundstücke in beliebiger Größe, welche für eine Bebauung geeignet sind. Dies können sowohl freie Grundstücke innerhalb einer Häuserreihe, als auch Teile von großen Flurstücken sein. Als mindergenutzten Flächen werden Grundstücke kenntlich gemacht, bei denen die vorhandene Bebauung erweitert werden könnte. Dies liegt beispielsweise bei einer Häuserreihe mit viergeschossigen Gebäuden vor, wenn auf einem Grundstück innerhalb der Reihe nur eingeschossig gebaut wurde. Die Angaben werden ohne Gewähr auf Richtigkeit gemacht. Eine Garantie auf Bebaubarkeit der Grundstücke wird mit dem Hinweis im Baulandkataster nicht gegeben. Weitergehende Informationen zu den Flächen sind nicht enthalten. Eigentümer können gegen die Darstellung Ihrer Grundstücke im Baulandkataster Widerspruch einlegen.
Der Landschaftsplan ist ist ein Instrument der Landschaftsplanung auf der Ebene der Kommunen. Er orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege . Inhaltlich gliedert sich der Plan in 4 Bereiche; die Geltungsbereiche mit den herausgeschnittenen Ortslagen, die Festsetzungen der Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile), die Maßnahmenraumkarte und die Entwicklungskarte. Für die in Aufstellung befindlichen Landschaftspläne werden die Geltungsbereiche vektoriell geführt und alle weiteren Inhalte als pdf-Datei verfügbar gehalten.
Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) der kommunalen Flächennutzungspläne im Kreis Kleve dargestellt. Es ist darüber möglich an die Pläne und textlichen Festsetzungen zu gelangen. Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bauleitplan ein Instrument der räumlichen Planung. Er enthält die bestehenden und künftigen Flächennutzungen im gesamten Gemeindegebiet (Bauflächen, Wald, Landwirtschaft, Straßen,...) einer Kommune. Der von der Bezirksregierung genehmigte Flächennutzungsplan ist für die jeweilige Kommune verbindlich. Die Daten zum Flächennutzungsplan werden als konsolidierte Version (inclusive aller gültigen Änderungen) vorgehalten. Beim Objekt FP_Plan wird der Link zum Plan als PDF vorgehalten. Für Kleve liegt nur der Geltungsbereich des FNPs mit dem Link auf den Plan als PDF und dazu Rasterdaten mit dem Inhalt des FNP vor.
Dieser Dienst enthält das Verkehrskataster im Stadtgebiet Düsseldorf. Das Verkehrskataster stellt die örtliche Verkehrslenkung mit den Straßenmarkierungen, Verkehrsschildern, Ampeln, Absperrungen, Straßenbeschaffenheiten , usw. dar.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Daten stellen die Anwohnerparkzonen differenziert nach Antragsbereichen und Parkbereichen dar. Antragsbereiche sind Bereiche in denen Anwohner einen Bewohnerparkausweis beantragen dürfen. Parkbereiche sind Bereiche in denen berechtigte Personen der jeweiligen Bewohnerparkzone parken dürfen.
Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung im gesamten Kreis Kleve in ca. 300 Jagdbezirke. Die Grenzen der Jagdbezirke sind nicht in allen Bereichen flurstücks- oder grundstücksscharf erfasst. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt.