Der Kartenlayer Hohe Wahrscheinlichkeit (HQ10-HQ50) beinhaltet: - Flächennutzung im überschwemmten Bereich - Überschwemmungsgrenzen - Anzahl der betroffenen Einwohner im überschwemmten Bereich ohne techn. Hochwasserschutz pro Ortslage
Der Kartenlayer Mittlere Wahrscheinlichkeit NRW (HQ100) beinhaltet: - Flächennutzung im überschwemmten Bereich - Überschwemmungsgrenzen - Anzahl der betroffenen Einwohner im überschwemmten Bereich ohne techn. Hochwasserschutz pro Ortslage
Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nach § 2 der Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 2015 sind Grau-, Kanada- und Nilgänse vom 15. Oktober bis 31. Januar in den „Gänseschongebieten“ Unterer Niederrhein und Weseraue von der Jagd zu verschonen.
Die Darstellung der preussischen Aufnahme von Überschwemmungsgebieten beinhaltet die von 1906 bis 1914 von der damaligen Wasserwirtschaftsverwaltung erfassten, bei großen Hochwässern überfluteten Flächen. Grundlage war u.a. das Hochwasser von 1890, von dem weite Landesteile betroffen waren. Diese Flächen werden nur noch dort dargestellt, wo keine neueren Informationen vorliegen. Die Darstellung dient im Wesentlichen der Information. Dieser Datenbestand wird täglich aktualisiert.