Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Letztere Verordnung galt für die am 01.01.1975 in die Stadt Wuppertal eingemeindeten Ortsteile Schöller und Dönberg. (Mit der Festlegung der Landschaftsschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Landschaftsschutzgebiete aus Verordnungen des Landes aufgehoben. Es existieren jedoch noch zahlreiche Restflächen, die nach wie vor den Status eines Landschaftsschutzgebietes nach einer LandschaftsschutzVO haben, z. B. einige Parks in den Innenstadtbereichen.) Die räumlichen Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Seltene, einzelfallbezogene Fortführungen des Datenbestandes (im Mittel ca. einmal pro Jahr) erfolgen aufgrund von Bebauungsplanverfahren und damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplans. Eine umfangreiche Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftsschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
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Anschlusspunkte sind die Punkte am öffentlichen Hauptkanal, an denen private Anschlusslinien (GAL), an den Hauptkanal angebunden sind. Diese können in Fließrichtung rechts, links oder oben im Rohrscheitel liegen und sind dementsprechend symbilisiert. Die Anschlußpunkte resultieren aus dem Ergebnis von Kanal-TV-Inspektionen. Die tatsächliche Lage kann deshalb Abweichen und dient zur Orientierung. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.
Anschlusslinien sind die Grundstücksanschlussleitungen (GAL) zwischen den einzelnen Grundstücken und dem öffentlichen Kanal. Die GAL sind privat und nur zu Teilen erfaßt, da dem Abwasserbetrieb häufig keine Angaben zu diesen GAL vorliegen. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht.
Der Fahrradstadtplan Krefeld enthält Informationen für Radfahrer in Krefeld und angrenzenden Orten. Er zeigt auf Grundlage der Stadtkarte Krefeld - Radwege, - das Radknotenpunktnetz, regionale Themenrouten, Rundwanderwege, die Krefelder Radachsen und das Radverkehrsnetz Nordrhein-Westfalen, - Fahrradstraßen, Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche, - Gefahrenstellen, Umlaufsperren und enge Durchlässe, Einbahnstraßen und für Radfahrer freigegebene Einbahnstraßen, - Straßen mit starker Verkehrsbelastung, Fußgängerzonen und für Radfahrer gesperrte Straßen, - Fahrradparkplätze, Fahrradwerkstätten, Fahrradverleihstationen, Reparaturstationen, E-Bike-Ladepunkte und Trinkwasserbrunnen, - Bahnhöfe, Stadtbahnhaltestellen, Kultureinrichtungen, Schwimmbäder, Sehenswertes und Orientierungspunkte Zur Karte gibt es ein Heft mit Straßenverzeichnis und vielen Informationen sowie vier vergrößerten Innenstadtkarten.
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen, Rote Liste Regionen und Biogeografische Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
Mit der Publikationsreihe des Geologischen Dienstes NRW (vormals Geologisches Landesamt NRW) wurden 39 in sich abgeschlossene Bände zu jeweils einem geologischen Schwerpunktthema veröffentlicht. Der Zeitraum der Publizierung umfasst die Jahre 1958 bis 1999. Die Bände sind als PDF zum kostenfreien Download verfügbar.