Die Einteilung von Wahlbezirken erfolgt durch den Wahlausschuss der Gemeinde. Sie ist spätestens 51 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Rates vorzunehmen. In jedem Wahlbezirk wird bei Kommunalwahlen eine Bewerberin oder ein Bewerber direkt in den Stadtrat gewählt. Bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen dienen die Wahlbezirke nur als organisatorische Einheiten innerhalb des Wahlkreises oder des Wahlgebietes. Rechtsgrundlage für die Einteilung von Wahlbezirken ist § 4 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW). Bei der Einteilung sind räumliche Zusammenhänge zu wahren. Auch sollen Wahlbezirke möglichst in gleicher Größe gebildet werden, um eine gleichmäßige Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger im Stadtrat zu gewährleisten. Die Zahl der Wahlberechtigten soll aus diesem Grund in jedem Wahlbezirk höchstens 15% nach oben oder unten von dem Durchschnitt im Stadtgebiet abweichen. Wahlbezirke können aus organisatorischen Gründen, soweit erforderlich, in weitere Stimmbezirke unterteilt werden. Dies ist in Erkrath derzeit nicht der Fall.
Unter dem Titel "Essbare Stadt" verbirgt sich eine weltweite Bewegung, die in Europa ihren Anfang in Andernach nahm. Dabei geht es darum, dass im öffentlichen Raum und frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger Obst und Gemüse angebaut wird. Also Gemüse- statt Rosenbeete im Park bzw. Apfel- und Birnbäume entlang einer Straße statt Ahorn oder Buche. Doch bereits im Bestand gibt es viele Obstbäume und -sträucher auf öffentlichem Grund. Die meisten Menschen, die sich zumindest hin und wieder in der Natur bewegen, kennen in ihrem Umfeld die Brombeerhecken, Wacholdersträucher oder auch den einen oder anderen „wilden“ Kirschbaum, an dem man sich bedienen kann. Die Stadt Hamm möchte aber nun ihr Angebot rund um heimische Obst- und Fruchtgehölze ausbauen, verstärkt über vorhandene Standorte informieren und bei anstehenden Baumpflanzungen stets bemüht sein, auch fruchttragenden Baumarten zu pflanzen, sofern die die jeweiligen Standortbedingungen zulassen. Darüber hinaus sollen an verschiedenen Orten in der Stadt Hamm Streuobstwiesen neu angelegt bzw. einzelne Obstbäume neu gepflanzt werden – auch im Sinne des Waldentwicklungskonzeptes der Stadt. Pflücken ausdrücklich erlaubt!
Unter dem Titel "Essbare Stadt" verbirgt sich eine weltweite Bewegung, die in Europa ihren Anfang in Andernach nahm. Dabei geht es darum, dass im öffentlichen Raum und frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger Obst und Gemüse angebaut wird. Also Gemüse- statt Rosenbeete im Park bzw. Apfel- und Birnbäume entlang einer Straße statt Ahorn oder Buche. Doch bereits im Bestand gibt es viele Obstbäume und -sträucher auf öffentlichem Grund. Die meisten Menschen, die sich zumindest hin und wieder in der Natur bewegen, kennen in ihrem Umfeld die Brombeerhecken, Wacholdersträucher oder auch den einen oder anderen „wilden“ Kirschbaum, an dem man sich bedienen kann. Die Stadt Hamm möchte aber nun ihr Angebot rund um heimische Obst- und Fruchtgehölze ausbauen, verstärkt über vorhandene Standorte informieren und bei anstehenden Baumpflanzungen stets bemüht sein, auch fruchttragenden Baumarten zu pflanzen, sofern die die jeweiligen Standortbedingungen zulassen. Darüber hinaus sollen an verschiedenen Orten in der Stadt Hamm Streuobstwiesen neu angelegt bzw. einzelne Obstbäume neu gepflanzt werden – auch im Sinne des Waldentwicklungskonzeptes der Stadt.
Die Wahlbezirke umfassen die Stimmbezirke, Ratswahlbezirke, Landtagswahlbezirke, Europawahlbezirke und Bundestagswahlbezirke in Krefeld. Die Daten enthalten die aktuell gültigen Wahlbezirke.
Die GDI-MV ist Bestandteil der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) und gliedert sich mit dieser in die europäische Geodateninfrastruktur (INSPIRE) ein. Dieser Dienst dient der Abgabe der Digitalen Verwaltungsgrenzen (DVG). Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
Die GDI-MV ist Bestandteil der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) und gliedert sich mit dieser in die europäische Geodateninfrastruktur (INSPIRE) ein. Dieser Dienst dient der Darstellung der Digitalen Verwaltungsgrenzen (DVG). Dabei gibt es einen flächenfüllenden Layer und einen Outline Layer in welchem nur die Grenzverläufe dargestellt werden. Der Dienst wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
LEADER ist eine Fördermaßnahme der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm dient der Strukturförderung des ländlichen Raums und wird finanziert aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER). Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung. Der Datensatz stellt die nordrhein-westfälischen LEADER-Regionen der EU-Förderperiode 2023 - 2027 dar.
LEADER ist eine Fördermaßnahme der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm dient der Strukturförderung des ländlichen Raums und wird finanziert aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER). Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung. Der Datensatz stellt die nordrhein-westfälischen LEADER-Regionen der EU-Förderperiode 2007 - 2013 dar.
LEADER ist eine Fördermaßnahme der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm dient der Strukturförderung des ländlichen Raums und wird finanziert aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER). Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung. Der Datensatz stellt die nordrhein-westfälischen LEADER-Regionen der EU-Förderperiode 2014 - 2020 dar.
In diesem Dienst wird der Stand der Umsetzung der Maßnahmenpläne für die WRRL (Europäische Wasserrahmenrichtlinie) im Wupperverbandsgebiet dokumentiert. Unterschieden wird nach der Einstufung der Machbarkeit der jeweiligen Maßnahme im Jahr 2000 sowie nach dem Stand der Umsetzung in den Folgejahren. Ab einem Maßstab von 1:20.000 werden die zu den Maßnahmen gehörigen Piktogramme eingeblendet. Zusätzlich sind die Gebiete der drei Planungseinheiten im Einzugsgebiet der Wupper dargestellt.