Stadtgebiete werden auf Basis der Klimatope in Last- und Ausgleichsräume unterteilt. Diese stellen räumliche Einheiten mit vergleichbaren Eigenschaften dar.
Die Messstationen erfassten über ein Jahr Klimadaten wie Bodentemperatur, Lufttemperatur, Windgeschwindigkeit, Feuchte, Globalstrahlung und Niederschläge.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne sowie sonstige Satzungen aus dem Baugesetzbuch) der Stadt Meckenheim. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet. Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs 61 - Stadtplanung, Liegenschaften der Stadt Meckenheim erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
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Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet. Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs 61 - Stadtplanung, Liegenschaften der Stadt Meckenheim erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Stadtbereiche, in denen sich die städtische Hitzeinsel (UHI) und Wärmeinsel ausbilden kann. Es sind hier die aktuellen Bereiche für das Jahr 2011 angegeben als auch die Projektion für das Jahr 2060. Außerdem sind die die Bereiche der Industrie- und Gewerbeklimatope angegeben
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Nutzungsbedingungen: Entstehende Kosten ergeben sich aus dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung - Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet; Die Daten unterliegen dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Die Erstellung der Planungshinweiskarte erfolgte auf Basis der synthetischen Klimafunktionskarte. Diese Planungshinweise dienen der Verbesserung bzw. Sicherung der klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse im Stadtgebiet. Hierzu werden klimatische Last-, Ungunst und Ausgleichsräume voneinander abgegrenzt sowie eine Reihe spezifischer Planungshinweise mit lokaler Relevanz ausgewiesen, wie z. B. Erhalt von Luftleitbahnen, Verkehrsvermeidung in Straßen, Vermeidung weiterer Bebauung oder Ansiedlung von Emittenten
Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet; Die Daten unterliegen dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW). Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Das digitale Landschaftsmodell beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft im Vektorformat. Die Objekte werden einer bestimmten Objektart zugeordnet und mit ihrer räumliche Lage, ihrem geometrischen Typ, den beschreibenden Attributen und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Die räumliche Lage wird für das DLM50 maßstabs-und abbildungsunabhängig im Koordinatensystem der Landesvermessung angegeben. Welche Objektarten das DLM beinhaltet und wie die Objekte zu bilden sind, ist im ATKIS-Objektartenkatalog (ATKIS-OK online) festgelegt. Der Informationsumfang des DLM50 orientiert sich am Inhalt der topographischen Karte 1:50.000. Das DLM50 ist ein vollautomatisch aus dem Basis-DLM abgeleiteter landesweiter Datenbestand. Die Objektrelationen zwischen den Modellen wurde erhalten.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt.
Nutzungsbedingungen:Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Kleve erteilt werden. Urheberrecht Die Stadt Kleve ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Kleve erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Kleve bzw. des jeweiligen Autors. Das Angebot im Internet dient der Information. Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bebauungspläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Diese werden von der Stadt Kleve vorgehalten und können zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Datenschutz Soweit in diesem Internetangebot personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Die Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien ist hiermit ausdrücklich untersagt. Die Stadt Kleve behält sich als Betreiberin der Seiten ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen (Spam-Mails) vor.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
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