Zur einheitlichen Beschreibung des Reliefs des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland werden im Rahmen des ATKIS-Projekts durch die deutsche Landesvermessung folgende Digitale Geländemodelle (DGM) unterschiedlicher Qualitätsstufen aufgebaut: Digitales Geländemodell 1 - DGM1 Digitales Geländemodell 5 - DGM5 Digitales Geländemodell 25 - DGM25 Digitales Geländemodell 200 - DGM200 Digitales Geländemodell 1000 - DGM1000 Das DGM 5 beschreibt die Geländeformen der Erdoberfläche durch eine in einem regelmäßigen Gitter angeordnete, in Lage und Höhe georeferenzierte Punktmenge. Die Gitterweite beträgt 5 m x 5 m.
Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Daten werden Nutzungsberechtigten nach V GeoBund und V GeoLänder geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie sich unter nachfolgendem Link über die Details zu Nutzungsbedingungen und Quellenvermerk: https://gdz.bkg.bund.de/index.php/default/hinweise-zu-nutzungsbedingungen-und-quellenvermerken. Der Quellenvermerk ist zu beachten.
Darstellungsdienst der Digitale Topographische Karte 1 : 25.000 (DTK25) für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) ist eine aus dem Digitalen Basis-Landschaftsmodell und dem Digitalen Geländemodell erzeugte topographische Karte im Rasterformat. Die Signaturierung der Kartenobjekte folgt den Regeln des Signaturenkatalogs ATKIS®-SK10/25. Hierfür werden die Datenbestände der Länder am BKG zu einem blattschnittfreien bundesweiten Datensatz zusammengeführt. Es findet keine inhaltliche Veränderung statt, bestehende Unterschiede in der Kartengraphik zwischen den Bundesländern werden nicht beseitigt. Maßstab: 1:25000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Daten werden Nutzungsberechtigten nach V GeoBund und V GeoLänder geldleistungsfrei sowie Dritten gemäß V ZSGT gegen Gebühren zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie sich unter nachfolgendem Link über die Details zu Nutzungsbedingungen und Quellenvermerk: https://gdz.bkg.bund.de/index.php/default/hinweise-zu-nutzungsbedingungen-und-quellenvermerken. Der Quellenvermerk ist zu beachten.
INSPIRE-Datensatz zum Annex3-Thema Gebäude für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des ALKIS abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
Darstellungsdienst der Digitale Topographische Karte 1:500 000 (DTK500) für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Digitale Topographische Karte 1:500 000 (DTK500) ist eine aus dem Digitalen Landschaftsmodell 1:1 000 000 (DLM1000) automationsgestützt abgeleitete, kartographisch aufgearbeitete Karte im Rasterformat. Die zugrundeliegenden Rasterdaten sind in verschiedene Einzellayer gegliedert. Durch die Kombination dieser wird ein Summenlayer gebildet, welcher dann das vollständige Kartenbild der DTK500 darstellt. Der Webdienst beinhaltet den Summenlayer sowohl in farbiger Darstellung als auch in einer Graustufen-Variante. Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Ein Flurstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der von einer im Liegenschaftskataster festgelegten Grenzlinie umschlossen und mit einer Nummer bezeichnet ist. Es ist die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Flurstücke im neuen Eigentum sind im Rechtsstand zwischen der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung und der Abgabe an die untere Vermessungsbehörde.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Digitale Orthophotos (DOP) sind hochauflösende, verzerrungsfreie Luftbilder, die einen einheitlichen Bildmaßstab und einen exakten Bezug zum Landeskoordinatensystem besitzen. Sie dokumentieren den Landschaftszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt und enthalten vollständig alle aus der „Vogelperspektive“ sichtbaren Landschaftsinformationen, ohne dass diese bereits selektiert oder strukturiert worden sind. DOP sind fotobasiert, pixelbasiert, geocodiert und lagetreu und sind mit einer Bodenauflösung von 0,1 m (DOP10), 0,2 m (DOP20) und 0,4 m (DOP40) verfügbar. Durch den Einsatz von Verfahren der Bildverarbeitung entstehen aus dem aktuellen Luftbildbestand DOP. Beginnend mit dem Bildflugjahr 2004 liegen die DOP auch als Colorinfrarotbilder (CIR) vor. Seit dem Jahr 2013 werden die Befliegungsgebiete sowohl innerhalb als auch außerhalb der belaubten Situation aufgenommen. Die Aktualität für die Landesfläche liegt bei ca. drei Jahren. Luftbilder bzw. DOP eignen sich hervorragend, die historische Entwicklung von Landschaften und Siedlungsräumen nachzuvollziehen. Dieser Dienst dient der Darstellung Digitaler Orthophotos ab dem Jahr 2002 mit einer maximalen Pixelauflösung von 0,40m. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
INSPIRE-Datensatz zum Annex1-Thema Verwaltungseinheiten für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des ATKIS Basis-DLM abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Lokalisierung von Grundstücken anhand von Adressdaten, in der Regel Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl.“ Die Daten werden vierteljährlich aus den Hauskoordinaten abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind." Die Daten werden vierteljährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).:Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).