Im Rahmen des § 4 BJagdG zeigt dieser Datensatz die Jagdbezirke innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises. Diese werden in Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftliche Jagdbezirke gem. §7 und § 8 des BJagdG untergliedert. Der Datensatz ist wegen der fortwährenden Digitalisierung nicht abschließend.
Flächenhafte Darstellung der geschätzten Hintergrund-Stoffgehalte in naturnahen Oberböden sowohl von einzelnen Schwermetallen als auch von organischen Spurenstoffen in Abhängigkeit vom Ausgangsgestein, dem Überschwemmungseinfluss und der Bodennutzungen im Maßstab 1:50.000. Das Stoffspektrum der Bodenbelastungskarte umfasst die Schwermetalle Cadmium, Chrom, Kupfer, Quecksilber, Nickel, Blei, Thallium und Zink sowie Arsen und die organischen Stoffgruppen PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und PCB (polychlorierte Biphenyle). Zudem wurden die allgemeinen Bodenparameter pH-Wert, organischer Kohlenstoffanteil, Korngröße (bei ausgewählten Proben), Skelettanteil und Trockenmasse bestimmt.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Die Inventarisierung der Verkehrszeichen beinhaltet neben dem Standort die Art, den Typ, die Höhe und Schildausrichtung, sowie die Erfassungsgenauigkeit. Bei Zusatzzeichen wurde zusätzlich der Textinhalt erfasst. Alle Verkehrszeichen sind -soweit vorhanden- über IDs mit ihren Masten bzw. mit ihren Zusatzzeichen verknüpft.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Die Inventarisierung der Masten von Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen und Beleuchtungen beinhalten neben dem Standort (Fußpunktkoordinaten) die Erfassungsgenauigkeit. Jeder Mast hat eine eindeutige MastID, über die er mit den anderen erfassten Objekten (Lichtzeichengeber, Verkehrszeichen und Beleuchtungen) verknüpft werden kann.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Die Inventarisierung der Straßenbeleuchtung beinhaltet neben der Position des Leuchtpunktes den Typ, die Höhe sowie die Erfassungsgenauigkeit. Alle Beleuchtungsobjekte sind -soweit vorhanden- über IDs mit ihren Masten verknüpft.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Die Digitale Topographische Karte 1:50 000 (DTK50) präsentiert in generalisierter Form ausgewählte topographische Inhalte des DLM50, Höheninformationen (Höhenlinien und Höhenpunkte) und generalisierte Gebäudepolygone aus ALKIS entsprechend dem Produktstandard für die DTK50 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV). Die DTK50 ist in Form von georeferenzierten Rasterdaten in farb- und inhaltsgetrennten Ebenen (Einzellayer) oder in einfarbiger (grau) bzw. farbiger Kombination (Summenlayer) in beliebiger Auflösung (zwischen 100 und 200 Linien/cm, d.h. 256 bis 508 dpi) verfügbar, entsprechend dem Produkt- und Qualitätsstandard für Digitale Topographische Karten, Version 1.0, der AdV. Die Rasterdaten können im Blattschnitt der DTK50 oder als blattschnittfreie Aufbereitungen im UTM-Koordinatensystem flächendeckend oder in Ausschnitten für das Bundesland Baden-Württemberg abgegeben werden.
Der Datenbestand enthält für die Fläche von Nordrhein-Westfalen die Verkehrsnetze in der INSPIRE-Datenstruktur (abgeleitet aus ATKIS Basis-DLM). Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der verwendeten Daten: 30.04.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • FFH-Gebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Vogelschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2018) • Landesweit für den Naturschutz wertvolle Bereiche (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Naturschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand August 2018) • Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (Stand Juli 2015) • Feuchtgrünland (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2012) • Niedermoore (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017)• Naturschutzgroßprojekte (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2016). Neben den landesweiten WRRL-Prioritätsgewässern mit ihren Auen wurden bei der Erarbeitung der Programmkulisse auch die Gebiete berücksichtigt, die für die Auenentwicklung von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind. Diese Gebiete werden in die Umsetzung des Aktionsprogramms miteinbezogen. Hierzu gehören neben den naturschutzrechtlich geschützten Gebieten bspw. die aus Sicht des Naturschutzes landesweit bedeutsamen (sich oft stark überlagernden) Gebietskulissen der bisherigen Landesnaturschutzprogramme in den niedersächsischen Bach- und Flussauen, die in die neue Programmkulisse integriert wurden (wie aktuelle Verbreitungsschwerpunkte von Fischotter und Weißstorch und die Vernetzungsmöglichkeiten mit derzeitigen weiteren Vorkommen). Insgesamt sind die oben aufgeführten naturschutzfachlichen Kriterien aufgrund ihres Gewässer- und Auenbezuges inhaltlich, räumlich und rechtlich aus Sicht des Naturschutzes besonders bedeutsam für die Gewässer- und Auenentwicklung in Niedersachsen.
Die digitale landesweite Übersichtskarte der in Niedersachsen durch Gesetz des niedersächsischen Landtages geschützten Nationalparke - Nationalpark Nds. Wattenmeer und der niedersächsische Teil des Nationalparks Harz sowie des per Gesetz vom 23.11.2002 geschützten Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue wurden auf Grundlage der digitalen topografischen Karte 1:25.000 digitalisiert. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen: • Vorkommen Biber (Stand Dezember 2014)• Vorkommen Fischotter (Stand Dezember 2015) • Vorkommen Weißstorch (Stand Dezember 2014)• Vorkommen Schwarzstorch (Stand Dezember 2014)Bei der Erarbeitung der landesweiten Programmkulisse und deren Konkretisierung auf der regionalen Ebene sind bestimmte charakteristische Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II FFH-RL mit Vorkommen in niedersächsischen Gewässerlandschaften zu berücksichtigen, für deren Schutz die Erhaltung oder Verbesserung des Wasserzustandes und des Wasserhaushaltes ein wichtiger Faktor ist. Beispielhaft zu nennen sind dabei insbesondere die Zielarten der bisherigen Naturschutzprogramme: Biber und Fischotter sind prioritäre und besonders schutzbedürftige Charakterarten großräumiger und vielgestaltiger naturnaher Flusslandschaften. Schutz und Entwicklung dieser wassergebundenen Arten sind Kernziele des Naturschutzes in Niedersachsen. Die Schwerpunkträume ihrer Verbreitung in Gewässerlandschaften einschließlich ihrer z. T. außerhalb der Aue oder in Auenrandbereichen gelegenen Nahrungsreviere und Aktionsräume spielen eine wesentliche Rolle bei der Festlegung und Konkretisierung der Programmkulisse und sind bei der Schwerpunktsetzung zu berücksichtigen. Beim Fischotter entsprechen diese Gewässerauen den Förderkulissen des (bisherigen) Fischotterprogramms. Weißstorch und Schwarzstorch sind ebenfalls prioritäre und schutzbedürftige Arten mit starker Bindung an Wasser und Feuchtigkeit geprägte Lebensräume. Der Weißstorch hat seine Verbreitungsschwerpunkte v. a. in den Stromtälern von Elbe, Weser und Aller. Hier ist in erster Linie die enge Verzahnung von Bruthabitaten und Grünland dominierten Nahrungshabitaten in den Auen, aber auch außerhalb, besonders hervorzuheben. Die Aktionsräume der Weißstörche, ihre Brutstandorte und ihre bekannten Nahrungsreviere auch außerhalb der Auen werden deshalb bei der Programmentwicklung mitberücksichtigt. Der Schwarzstorch ist v. a. hinsichtlich seiner Nahrungshabitate stärker auf Gewässerläufe angewiesen als der Weißstorch. Da der Schwarzstorch auch kleinere Bachtäler (u. a. im Bergland) als Nahrungshabitate nutzt, werden neben bekannten Bruthabitaten v. a. die Nahrungshabitate in die Kulisse mit einbezogen.