In der freien Landschaft ist das Reiten auf allen privaten Straßen und Wegen gestattet. Das Reiten im Wald ist nur auf den nach der Straßenverkehrsordnung speziell dafür ausgeschilderten Reitwegen erlaubt. Darüber hinaus dürfen in den Waldgebieten der Städte Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath auch private Straßen und Fahrwege beritten werden. Diese erweiterte Befugnis gilt grundsätzlich auch in den Waldgebieten der Städte Erkrath, Mettmann und Haan, jedoch nicht in den dortigen Waldflächen des Neandertals. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
Im Kreisgebiet Mettmann befindliche fließende Oberflächengewässer (Stand Mai 2024). Die Daten wurden vom Bergisch-Rheinischen Wasserverband zur Verfügung gestellt.
Die im Kreisgebiet Mettmann befindlichen verrohrten Gewässerabschnitte (Stand Mai 2024). Die Daten wurden vom Bergisch-Rheinischen Wasserverband zur Verfügung gestellt.
Die Landnutzungskartierung (Stand 2018) wurde vom Bergisch-Rheinischen-Wasserverband (BRW) zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Auswertungsergebnisse basierend auf einer im Jahr 2018 durchgeführten Befliegung.
Das Dataset enthält die beschilderten Lkw-Routen, Alternativrouten, die Gewerbegebiete und Lkw-Parkplätze. Außerdem sind Verkehrsbeschränkungen wie Verbotsschilder , Einbahnstaßen u. ä. enthalten.