Der Kölner Künstler Gunter Demnig erinnert durch sogenannte Stolpersteine an Opfer der NS-Gewaltherrschaft. Hierbei handelt es sich um zehn mal zehn Zentimeter große Messingquadrate mit Namen und Lebensdaten von Opfern der NS-Zeit. Sie werden vor dem letzten selbst gewählten Wohnsitz der Opfer in den Boden eingelassen. Inzwischen liegen über 60.000 Stolpersteine in über 1.100 Orten Deutschlands und in mehreren Ländern Europas.
Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Kartiert sind Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen pro Jahr. Weitere Flughäfen sind in den Ballungsräumen kartiert, wenn sie maßgeblich zur Lärmbelastung beitragen.
Kartiert sind Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen pro Jahr. Weitere Flughäfen sind in den Ballungsräumen kartiert, wenn sie maßgeblich zur Lärmbelastung beitragen.
Kartiert sind nicht-bundeseigene Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Zusätzlich sind in den Ballungsräumen Straßenbahnstrecken kartiert, wenn diese Strecken maßgeblich zur Lärmbelastung beitragen.
Außerhalb der Ballungsräume sind Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes– und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu kartieren. Zusätzlich sind in den Ballungsräumen sonstige lärmrelevanten Straßen wie kommunale Straßen oder Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen kartiert.
Außerhalb der Ballungsräume sind Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes– und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu kartieren. Zusätzlich sind in den Ballungsräumen sonstige lärmrelevanten Straßen wie kommunale Straßen oder Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen kartiert.
Kartiert sind nicht-bundeseigene Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Zusätzlich sind in den Ballungsräumen Straßenbahnstrecken kartiert, wenn diese Strecken maßgeblich zur Lärmbelastung beitragen.
Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die geplanten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.