Liegenschaftskarte und ABK (Amtliche Basiskarte) aus ALKIS. Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) enthält für Flurstücke und Gebäude Geobasisdaten in beschreibender und darstellender Form. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form, Lage, Lagebezeichnung, Nutzung, Größe, Bebauung und charakteristische Topographie nach. Es enthält die Ergebnisse der Bodenschätzung sowie den Nachweis der Eigentümer und Erbbauberechtigten. Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung. Die Amtliche Basiskarte (ABK) ist der Nachfolger der bis 2016 geführten Deutschen Grundkarte 1:5.000 (DGK5) als topographisches Basiskartenwerk. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet.
In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.
Der Datenbestand enthält für die Fläche von Nordrhein-Westfalen die Verkehrsnetze in der INSPIRE-Datenstruktur (abgeleitet aus ATKIS Basis-DLM). Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der verwendeten Daten: 30.04.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Orthophotos sind hochauflösende, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden durch photogrammetrische Verfahren in Kenntnis der Orientierungsparameter und unter Hinzunahme eines Digitalen Geländemodells aus Luftbildern hergestellt, die als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Im Laufe der Jahre ist die Orthophotoproduktion ständig dem sich wandelnden Bedarf und dem technischen Fortschritt angepasst worden. So kommt es, dass Orthophotos u.a. verschiedene Bodenauflösungen, sogenannte Ground Sampling Distances (GSD), besitzen. In den 1950er Jahren lag die GSD noch bei 40 cm, d.h. dass ein Pixel im Bild 40 cm in der Realität entspricht. Ab 2014 wurden dann Orthophotos mit einer GSD von 10 cm erzeugt. Auch die Häufigkeit und die Flächendeckung der Befliegungen hat im Laufe der Jahre deutlich zugenommen. Waren es vor 1978 noch Auftragsarbeiten für besondere Maßnahmen (Straßenbau, Flurbereinigung, Stadtentwicklung, etc.), die eine Luftbildbefliegung erforderten, so wurde ab 1978 ein regelmäßiger Bildflugturnus eingeführt. Angefangen von 6-Jahreszyklen (1978 -1993), über 5- (1994 - 2005), 3- (2006 - 2019) bis hin zu 2-Jahreszyklen (bis heute). Orthophotos werden historisch, sobald sie durch DOP der aktuellen Befliegung ersetzt werden. Historische Orthophotos der Jahrgänge 1951 bis 1969 liegen als Raster- oder Halbton-Folien im analogen DGK5-Archiv. Durch umfassende Scan- & Qualitätssicherungsmaßnahmen wurden in den letzten Jahren sämtliche Orthophotos bis 1987 bei Geobasis NRW aufbereitet. Die Orthophotos wurden bis 2009 in Gauß-Krüger Kacheln (EPSG:31466 und EPSG:31467) produziert. 2010 erfolgte dann der Umstieg auf UTM Kacheln (EPSG:25832). Ein Download der Gauß-Krüger-Kacheln bis 2009 ist über die Sachdatenabfrage des Metadatenlayers möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/geobasis-nrw/produkte-und-dienste/luftbild-und-satellitenbildinformationen/historische-luftbild-1.
Bei der Nutzung der Orthophotos von 1951 bis 1969 gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: „Geobasis NRW, Bezeichnung des Urhebers (Hansa Luftbild AG), des Eigentümers (Landesarchiv NRW) sowie des Bestandes (RW 0230)“. Bei der Nutzung der Orthophotos ab 1970 gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland – Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Dieser Dienst enthält alle topographischen Kartenwerke des Landes Nordrhein-Westfalen sowie in den kleineren Maßstäben topographische Kartenwerke des Bundes. Angefangen von einer Übersichtskarte für NRW über die DTK500 bis zur DTK250 des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie, den topographischen Karten DTK100, DTK50, DTK25 von Geobasis NRW, der von Bund und Ländern gemeinsam entwickelten Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) in der daraus abgeleiteten P10 NRW, bis hin zur ABK und ALKIS der Kommunen sind alle Standardkartenwerke in einem Layer vereint. Durch die voreingestellten Maßstabsbereiche wird gewährleistet, dass in jedem Maßstab die ideale Karte präsentiert wird. Dieser Dienst wurde nach dem GDI-DE- und AdV-Profil für WMS-Dienste aufgebaut und ist mit den Diensten der Nachbarländer kombinierbar. Nutzungsmöglichkeiten: Der WMS-Dienst verbindet alle topographischen Kartenwerke von Nordrhein-Westfalen in einem Dienst. Somit ist der Dienst der ideale Hintergrund für Fachanwendungen aus allen Bereichen, wenn es darum geht über einen großen Maßstabsbereich immer die passende topographische Karte als Hintergrundinformation zu hinterlegen. Gerade die Graustufenvariante bietet sich für diese Aufgabenstellung hervoragend an, da sich farbliche Fachdaten gut von den Graustufen Hintergrundinformationen unterscheiden lassen. Der Maßstabsbereich 1:50.000 wird schwarz-weiß dargestellt.
Die Starkregengefahrenkarte Wuppertal ist eine im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Firma cismet GmbH, Saarbrücken, betriebene interaktive Internet-Kartenanwendung zur Information der Öffentlichkeit über Überflutungsrisiken im Zusammenhang mit Starkregenereignissen. Sie stellt hierzu in einem 1m x 1m Raster in zwei umschaltbaren Kartenansichten maximale Wasserstände bzw. maximale Fließgeschwindigkeiten dar, die im Verlauf von simulierten Starkregenereignissen auftreten. Die Wasserstände und Fließgeschwindigkeiten werden jeweils mit einem Farbverlauf visualisiert. Die Karte umfasst vier simulierte Szenarien, drei "Modellregen" sowie das anhand der Niederschlagsmessungen desselben Tages nachgestellte Starkregenereignis vom 29.05.2018. Die Implementierung erfolgte ebenfalls durch die Firma cismet als Applikation innerhalb des anwendungsübergreifenden Softwareprojektes "TopicMaps Wuppertal". Im März 2021 wurde die Anwendung um eine innovative animierte Visualisierung des Regenwasserabflusses ergänzt, im Januar 2023 um eine Darstellung des zeitlichen Ablaufs der Simulationen. Im Mai 2024 wurde die Starkregengefahrenkarte als Anwendungskomponente innerhalb des Urbanen Digitalen Zwillings der Stadt Wuppertal (DigiTal Zwilling) qualifiziert. Im Konzept des DigiTal Zwillings implementiert die Starkregengefahrenkarte einen Teilzwilling, der dem Fachzwilling Klimawandel zuzuordnen ist. Die Starkregengefahrenkarte ist in die Internet-Angebote der Stadt Wuppertal (https://www.wuppertal.de/starkregen) und der Wuppertaler Stadtwerke (https://www.wsw-online.de/wsw-energie-wasser/privatkunden/produkte/dienstleistungen/abwasser/starkregen) integriert. Die Simulationsberechnungen wurden im Auftrag der Stadt Wuppertal und der Wuppertaler Stadtwerke durch das Ingenieurbüro Dr. Pecher AG (Erkrath) durchgeführt. Der Regenwasserabfluss im Kanalnetz und durch Überstau aus dem Kanalnetz austretendes Wasser wurden hierbei vereinfacht berücksichtigt. Die Simulationsberechnungen werden in unregelmäßiger Folge aktualisiert. Für die Hintergrundkarten nutzt die Starkregengefahrenkarte Internet-Kartendienste (OGC-WMS) des Regionalverbandes Ruhr zur Stadtkarte 2.0, des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie zur basemap.de sowie der Stadt Wuppertal (True Orthofoto, Amtliche Basiskarte ABK und Hillshade). Technisch basiert die Starkregengefahrenkarte auf Open-Source-Komponenten, insbesondere den JavaScript-Bibliotheken "React" und "Leaflet". Die Starkregengefahrenkarte Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.
Nutzungsbedingungen: NB-GDIKOM-B für Geoportale und -portalkomponenten (Die Starkregengefahrenkarte Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.)
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überschwemmungsausdehnung) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (z.B. Anzahl der betroffenen Einwohner, betroffene Wohn- oder Schutzgebiete, gefährdete Kulturobjekte) dargestellt werden.
WMS-Dienst mit den Wasserschutzgebieten des Landes Nordrhein-Westfalen. Dargestellt werden die geplanten und festgesetzten Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Die Isophonenbänder zeigen die flächenhafte Wiedergabe der Schallausbreitung für den Lärmindex LNight (Nacht-Lärmindex) der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung an Hauptstrecken