Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2019. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.
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Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2022. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.
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Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2016. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.
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Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2007. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.
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Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2021. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.
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Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2004. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.
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Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2013. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.
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Ein DOM‑Mesh stellt die sichtbare Oberfläche (Gebäude, Vegetation, Gelände) in 3D dar. Es wird aus Luftbildern und einem digitalen Oberflächenmodell (DOM) abgeleitet und texturiert.
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Der Datenbestand des 3D-Gebäudemodells mit dem „Level of Detail 2“ (LoD2-DE) beinhaltet Gebäude und Bauwerke mit standardisierten Dachformen entsprechend der tatsächlichen Firstverläufe.
Nutzungsbedingungen: Für die Bereitstellung der aktuell angebotenen Geobasisdaten und Geobasisdiensten und für die Einräumung der Nutzungsrechte an diesen wird ein länderübergreifend einheitliches Lizenz- und Gebührenmodell benötigt. Hierfür hat das Amtliche deutsche Vermessungswesen die Richtlinie über die Gebühren für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV-Gebührenrichtlinie) verabschiedet. Sie wird von den zentralen Vertriebsstellen angewendet und in den einzelnen Ländern umgesetzt.