Lage der Ver- und Entsorgungsbetriebe im Stadtgebiet Erkrath. Ver- und Entsorgung bezieht sich auf die technische und infrastrukturelle Grundeinrichtung die Siedlungsgebiete mit wichtigen Gütern wie Wasser und Energie versorgt und Abfallprodukte wie Abwasser und Müll abführt.
Eine Flurgrenze ist die gemeinsame Grenze von mehreren Flurstücksgrenzen und der Teil einer Gemarkungsgrenze. Eine Gemeinde gliedert sich in mehrere Gemarkungen, diese bestehen weiter aus diversen Fluren, welche weiter in zahlreiche Flurstücke unterteilt sind. Die hier abgebildeten Flurgrenzen der Stadt Erkrath werden aus den ALKIS-Daten abgeleitet.
Lage von Übernachtungsmöglichkeiten im Stadtgebiet Erkrath. Beherbergungsstätten die Reisenden gegen Bezahlung Unterkunft sowie oft auch Verpflegung und eventuelle weitere Dienstleistungen anbietet.
Dieser Darstellungsdienst enthält die Reitwege im Rhein-Kreis Neuss. Reitwege sind ausgeschilderte Wege für Reiter. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Dieser Downloaddienst enthält die Reitwege im Rhein-Kreis Neuss. Reitwege sind ausgeschilderte Wege für Reiter. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Bodenrichtwerte im Rhein-Kreis Neuss ohne die Stadt Neuss. Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte für den Boden innerhalb von Bodenrichtwertzonen. Die Zuständigkeiten liegt für das Stadtgebiet Neuss bei der Stadt Neuss. Für die anderen Städte / Gemeinden beim Rhein-Kreis Neuss.
Unter Bodenschätzung versteht man die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit die Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke. Die Datei stellt die geschätzten Flächen und deren Schätzungsergebnisse dar. Die Bodenschätzung ist im Maßstab von 1:500 bis 1:500000 sichtbar.
Dieser Dienst enthält die sozialen Eirichtungen im Rhein-Kreis Neuss. Das ist Betreutes Wohnen, Stationäre Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, Wohnhaeuser Behindertenhilfe und Wohngemeinschaften für Demenzkranke oder Beatmungspatienten. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Dieser Dienst enthält die Schornsteinfegerkehrbezirke. Die Kehrbezirke sind von den Bezirksregierungen im Rhein-Kreis Neuss eingerichtete Zuständigkeitsbereiche von beliehenen Schornsteinfegermeistern, die mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten sicherstellen. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.