Der Punktdatensatz Behörden enthält für das Gebiet der Stadt Krefeld Standorte der - Feuerwehr: Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr - Polizei - Kommunalverwaltung: Geschäfts- und Fachbereiche der Stadtverwaltung Krefeld, Bürgerbüros und wichtige Standorte des Kommunalbetriebs Krefeld - sonstige Behörden: Bundes- und Landesbehörden und -betriebe Attribute sind unter anderen Name, POI-Kategorien, Postleitzahl, Gemeindename und -nummer, Straße/Hausnummer, Internet-URL und Bemerkung (Zusatzinformationen, zum Beispiel die wichtigsten Aufgaben der Behörden).
Die Adressdaten der Stadt Krefeld beinhalten alle amtlich vergebenen Hausnummern im Stadtgebiet. Jeder Datensatz besteht aus: - Koordinate bzw. Rechts- und Hochwert (UTM), - ALKIS-Objektkennzeichen, - Gemeindeschlüssel, - Straßenschlüssel, - Postleitzahl, - Ortsteil (immer leer), - Straße, - Hausnummer, - Hausnummernzusatz (z. B. "a"), - Gültigkeitsdatum (entweder fiktiv den 11.11.1111 für den Beginn der Datenbank oder ein danach liegendes tatsächliches Freigabedatum). Die Daten werden in unterschiedlichen Formaten bereitgestellt.
Die Innenstadtkarten Krefeld (IStK10) zeigen die Bereiche um die Stadtteilzentren - Hüls - Krefeld - Linn - Uerdingen Sie dienen der Orientierung oder als Grundlage für thematische Karten. Die amtlichen Innenstadtpläne enthalten für diese Bereiche zahlreiche Kartenobjekte, für die in der Stadtkarte Krefeld auf Grund der hohen Dichte nicht genug Platz ist. Dargestellt ist in kartografisch generalisierter Form das Verkehrsnetz, die Bebauung, die Bodennutzung, Punktobjekte, das ÖPNV-Netz, Straßen- und Hausnummern sowie viele weitere Karteninformationen.
In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.“ Der Geodatensatz wird automatisiert aus den Daten des ATKIS Basis-DLM BW - NOrA über Mappingtabellen abgeleitet.
In der freien Landschaft ist das Reiten auf allen privaten Straßen und Wegen gestattet. Das Reiten im Wald ist nur auf den nach der Straßenverkehrsordnung speziell dafür ausgeschilderten Reitwegen erlaubt. Darüber hinaus dürfen in den Waldgebieten der Städte Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath auch private Straßen und Fahrwege beritten werden. Diese erweiterte Befugnis gilt grundsätzlich auch in den Waldgebieten der Städte Erkrath, Mettmann und Haan, jedoch nicht in den dortigen Waldflächen des Neandertals. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
Zwischen Winter 2008 und Sommer 2009 wurden die 106 Wohnquartiere anhand eines Erhebungsbogens bewertet. Dabei wurden städtebauliche Indikatoren im privat und öffentlich bebauten Raum abgefragt: Raumkanten, Gebäudehöhen, Baulücken, Gebäudefrontgestaltung, privates Grün, Flexibilität der städtebaulichen Struktur, Maßstäblichkeit der Gebäude, flächiges öffentliches Grün, Möblierung, Straßenraumgestaltung, Quartiersplätze, angrenzende Nutzung, Bausubstanz, Leerstand, Vandalismus. Es wurde jeweils die Qualität und der Zustand bewertet.
Höhenbeschränkungen, Gewichtsangaben oder Durchfahrtsverbote – hier erhalten Sie Informationen für Ihre Routenplanung mit Lastkraftwagen bis 44 Tonnen. Für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen gilt ein Durchfahrtverbot durch die Innenstadt und Teile von Deutz und Mülheim. Beachten Sie für die Routenplanung, dass Sie mit Ihrem Lkw ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nur die blau und rot eingefärbten Routen sowie Autobahnen und das übergeordnete Straßennetz nutzen dürfen. Der Anlieferverkehr (Ziel- und Quellverkehr) ist vom Durchfahrtverbot ausgenommen. Ebenso gibt es eine Ausnahmeregelung für bestimmte Fahrten vom und zum Niehler Hafen.
Amtliche Hauskoordinaten - auch als georeferenzierte Gebäudeadressen (GGA) bezeichnet - definieren die genaue Position eines Gebäudes im Lagebezugssystem und beinhalten die postalische Anschrift des Objektes. Sie stellen damit die Verknüpfung zwischen der Adresse eines Gebäudes und seiner exakten Lage in der Örtlichkeit her. Grundlage bilden die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters (Hausumring, Hauskoordinate, Flurstück), die um die postalischen Adressdaten (PLZ, Gemeinde, Straße, Hausnummer) ergänzt werden. Die einzelnen Koordinatenpaare entsprechen dabei der Position der Hausnummer in der Liegenschaftskarte. Die amtlichen Hauskoordinaten liegen landesweit flächendeckend für alle Gebäude, die in der Liegenschaftskarte mit einer Hausnummer erfasst sind, vor.
Dieser Downloaddienst stellt Daten zu verschiedenen INSPIRE-Themen der Freien Hansestadt Bremen (FHB) bereit. Die Liegenschaftskarte (auch als Flurkarte bezeichnet) ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Dargestellt werden u.a. Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Straßennamen, Hausnummern sowie geotopografische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen. Sie enthält keine Eigentümer- und kommunale Angaben. Die Liegenschaftskarte ist für Flurstücks- und bauwerksbezogene Planungen geeignet.
Zentrale Information des Stadtplans ist das Straßennetz mit Straßennamen (häufig ergänzt durch einzelne Hausnummern), die Bebauung, Grünflächen und Gewässer. Wichtige Punkte wie Verwaltungsgebäude, kulturelle Einrichtungen, Sehenswürdigkeiten etc. werden mit Hilfe bildhafter Piktogramme hervorgehoben. Ergänzt wird der Stadtplan durch die Darstellung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenverkehrs. Der Maßstabsbereich von Stadtplänen liegt meist zwischen 1:10.000 und 1:25.000. Dichte Innenstadtbereiche werden teilweise auch in größeren Maßstäben auf separaten Detailkarten gekennzeichnet.