Der Datensatz enthält die Grenzen der Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, Gemeinheitsteilungsgesetz und Gemeinschaftswaldgesetz im Land Nordrhein-Westfalen.
Dieser Dienst enthält Informationen zu den ausgewiesenen Fahrradstraßen auf Kölner Stadtgebiet. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Wenn weitere Verkehrsarten in der jeweiligen Fahrradstraße zu Gast und über die entsprechende Zusatzbeschilderung zugelassen sind, wurde dies im Geodatendienst hinterlegt. Das Jahr der Einrichtung wurde ebenfalls angegeben.
Dieser Dienst enthält Informationen zu den ausgewiesenen Fahrradstraßen auf Kölner Stadtgebiet. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Wenn weitere Verkehrsarten in der jeweiligen Fahrradstraße zu Gast und über die entsprechende Zusatzbeschilderung zugelassen sind, wurde dies im Geodatendienst hinterlegt. Das Jahr der Einrichtung wurde ebenfalls angegeben.
Das Luftqualitätsüberwachungsmessnetz erfasst und untersucht die Konzentrationen verschiedener Schadstoffe in der Luft (Immissionen). Bei Überschreitung festgelegter Grenzwerte / Alarmschwellen erfolgen Maßnahmen zur Verminderung der Schadstoffbelastungen. In den EU-Richtlinien sind Referenzmessverfahren festgelegt. Dies sind teilweise automatisierte Messverfahren, teilweise aber auch Verfahren mit Laboranalytik. Bei den Verfahren mit Laboranalytik sind die Messergebnisse in der Regel ca. 6 Wochen nach Ablauf eines Messmonats verfügbar. Die Verteilung der Messpunkte sind landesweit, flächendeckend, gem. 39. BImSchV bzw. EU-Luftqualitätsrichtlinien an Belastungsschwerpunkten (Verkehr, Industrie) und im städtischen und ländlichen Hintergrund festgelegt. Komponenten: Aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol), Feinstaub (PM10,PM2.5), Metalle im PM10, PAK im PM10, NO2 (Passivsammler), Ruß (EC/OC)
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Amtliche Statistik der Bereiche Geografie; Bevölkerung; Verwaltung und Rat; Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehr; Bauen und Wohnen; Bildung und Kultur; Sozialleistungen; Gesundheit und Sport; Finanzen; Ver- und Entsorgung, Kommunale Einrichtungen; Erwerbstätigkeit; Wirtschaft und Fremdenverkehr; Lebenshaltung und Umwelt
Amtliche Statistik der Bereiche Geografie; Bevölkerung; Verwaltung und Rat; Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehr; Bauen und Wohnen; Bildung und Kultur; Sozialleistungen; Gesundheit und Sport; Finanzen; Ver- und Entsorgung, Kommunale Einrichtungen; Erwerbstätigkeit; Wirtschaft und Fremdenverkehr; Lebenshaltung und Umwelt
Amtliche Statistik der Bereiche Geografie; Bevölkerung; Verwaltung und Rat; Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehr; Bauen und Wohnen; Bildung und Kultur; Sozialleistungen; Gesundheit und Sport; Finanzen; Ver- und Entsorgung, Kommunale Einrichtungen; Erwerbstätigkeit; Wirtschaft und Fremdenverkehr; Lebenshaltung und Umwelt
Amtliche Statistik der Bereiche Geografie; Bevölkerung; Verwaltung und Rat; Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehr; Bauen und Wohnen; Bildung und Kultur; Sozialleistungen; Gesundheit und Sport; Finanzen; Ver- und Entsorgung, Kommunale Einrichtungen; Erwerbstätigkeit; Wirtschaft und Fremdenverkehr; Lebenshaltung und Umwelt