Mittelungspegel (Straßenverkehrslärm berechnet nach Verkehrszählungen). Der Mittelungspegel wird tagsüber für den Zeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und nachts für 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr bestimmt.
Grünentwicklungsplan Bottrop-Süd (südl. BAB A2) Auszug aus dem Altlastenkataster aus 68/2 für Erstellung des GREP (1999). Das aktuelle Altlastenkataster befindet sich unter Amt 68/2