Der Datensatz zum Informationssystem Geologische Übersichtskarte von Nordrhein-Westfalen 1:500.000 [IS GÜK 500] gibt einen generalisierten Überblick über die Verbreitung der Gesteine in Nordrhein-Westfalen. Dargestellt werden die geologische Einheit, das geologische Alter (Chronostratigraphie), die Gesteinsart (Lithologie) und die Entstehungsart (Geogenese). Verfügbare Kartenthemen: Geologische Schichten, Tektonische Verwerfungen.
Der Datensatz zeigt eine vektorisierte Flächenkarte des Informationssystems Geologische Karte des Rheinisch-Westfälischen Steinkohlengebietes 1:10.000 [IS RK 10 KO]. Verfügbare Kartenthemen: Darstellung der Flöze an der Karbonoberfläche; Darstellung des Verlaufs von Störungen an der Karbonoberfläche; Darstellung der Tiefenlage der Karbonoberfläche; Darstellung von Gesteinen an der Karbonoberfläche.
Die Bauleitpläne dienen als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereich städtebauliche Planung der Stadt Iserlohn erteilt werden.
Die Bebauungspläne dienen lediglich der Information. Rechtsverbindliche Auskünfte und Unterlagen erhalten Sie über die Stadtplanung in Mettmann, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann Ansprechpartner Thorsten Ringholt Tel. 02104-980 315 thorsten.ringholt@mettmann.de
Nutzungsbedingungen: Die Bauleitplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen erteilt werden.
Dieser Dienst umfasst eine Übersicht aller Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und sonstigen Satzungen, zuzüglich verschiedener Anlagen, die sich im Gebiet der Gemeinde Titz befinden.
Der Dienst beinhaltet rechtskräftige und/oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben
Nutzungsbedingungen: Alle gezeigten Satzungen und Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Bei den jeweils genannten Ansprechpersonen erhalten Sie weitere Auskunft.