Die hier angebotenen ALKIS-Daten enthalten neben den Flurstücken und Gebäuden alle Elemente der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters. Nicht enthalten sind Daten zu Eigentümern, da diese wegen ihrer datenschutzrechtlichen Relevanz nicht im Rahmen von Open Data abgegeben werden.
Die hier angebotenen ALKIS-Daten enthalten neben den Flurstücken und Gebäuden alle Elemente der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters. Nicht enthalten sind Daten zu Eigentümern, da diese wegen ihrer datenschutzrechtlichen Relevanz nicht im Rahmen von Open Data abgegeben werden.
Die hier angebotenen ALKIS-Daten enthalten neben den Flurstücken und Gebäuden alle Elemente der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters. Nicht enthalten sind Daten zu Eigentümern, da diese wegen ihrer datenschutzrechtlichen Relevanz nicht im Rahmen von Open Data abgegeben werden.
Die hier angebotenen ALKIS-Daten enthalten neben den Flurstücken und Gebäuden alle Elemente der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters. Nicht enthalten sind Daten zu Eigentümern, da diese wegen ihrer datenschutzrechtlichen Relevanz nicht im Rahmen von Open Data abgegeben werden.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Automatisiert erstellte Pufferfläche von 500m um die Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel, Ausnahme sind die gestrichenen Fälle (Falschmeldung). Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt.
Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015
Automatisiert erstellte Pufferfläche von 100m um die Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel, Ausnahme sind die gestrichenen Fälle (Falschmeldung). Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt.
Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015
Auf Grundlage des Umweltinspektionsplanes für Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Herne als Umweltschutzbehörde ein Umweltüberwachungskonzept für gewerbliche und industrielle Anlagen aufgestellt. Über das Ergebnis der Inspektion vor Ort wird ein Bericht mit den relevanten Feststellungen und Schlussfolgerungen erstellt.