Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Ansprechpersonen erteilt werden.
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Die Bebauungsplanumringe dienen als Informationsgrundlage und stellen keinen amtlicher Nachweis dar. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen durch die jeweiligen verantwortlichen Stellen erteilt werden. Die Präsentation der angehängten Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Der Datensatz ist für eine rechtsverbindliche Auskunft nicht geeignet. Die Präsentation der PDF-Dokumente ist nur nach Absprache möglich. Bis auf nachrichtliche und personenbezogene Daten steht sie zur freien Einsicht jedem offen. Die Weitergabe der PDF-Dokumente an Dritte ist nicht erlaubt.
Stadtbäume an Straßen, auf Spielplätzen, Schulhöfen, in Parks oder auf Friedhöfen mit Informationen über Standort, Baumart, Alter, Pflanzdatum oder Umfang von Krone oder Stamm Mit EMail-Funktion an den Baum
Zur Vorbereitung der Fortschreibung der Siedlungsflächen im Regionalplan Ruhr hat die Regionalplanungsbehörde Potentialflächen für die Ausweisung zusätzlicher Allgemeiner Siedlungsbereiche (ASB) und Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für das gesamte Plangebiet mittels einer einheitlichen Methodik bewerte nach Restriktions bzw. Eignugskriterien, die dann in ein weiteres Änderungsverfahren einfließen. Diese Flächen dienen der Vorbereitung der Fortschreibung des Regionalplan Ruhr.
Die Kommunale Topographie beinhaltet verschiedene topographische Objekte (z. B. Straßenlaternen, Kanaldeckel, Wege) und Geländehöhen. Die Daten wurden mittels terrestrischer Aufnahmen der Stadt Krefeld oder durch Digitalisierung ermittelt. Die Daten liegen nicht für das gesamte Stadtgebiet vor, sondern werden projektweise erhoben. Es findet keine kontinuierliche flächendeckende Kontrolle der Daten statt. Diese können daher im Einzelfall von der aktuellen tatsächlichen Situation vor Ort abweichen. Jedes Datenobjekt besitzt eine Zeitangabe zu seinem Erfassungszeitpunkt.
Der Dienst bietet Einsicht in rechtskräftige oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Gemeinde Selfkant.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NRW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.