Die Geobasisinformationen sind gesetzlich geschuetzt. Unbefugte Vervielfaeltigung oder Verbreitung verstoesst gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das schleswig-holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Eine kommerzielle Nutzung kann beim Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein auf Grundlage einer separaten Vereinbarung beantragt werden. Sie ist genehmigungs- und kostenpflichtig. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGNB) für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein und den Geoserver Schleswig-Holstein unter der URL: https://geoserver.gdi-sh.de/agnb
Der Dienst zeigt die Verwaltungsgrenzen (Kreis-, Amts- und Gemeindegrenzen),sowie die Kommunalen Gebiete Schleswig-Holsteins. Grundlage für die Erfassung der Daten ist das Digitale Basis-Landschaftsmodell(ATKIS® Basis-DLM) von Schleswig-Holstein. Neben der farbigen Darstellung in violett werden alle Layer auch in Graustufen angezeigt. Die Kreisgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:5.000.000 angezeigt. Die Ämtergrenzen werden ab einem Maßstab von 1:600.000 angezeigt. Die Gemeindegrenzen werden ab einem Maßstab von 1:200.000 angezeigt.
Zu den ALKIS®-Verwaltungsgebieten gehören die Gebietseinheiten Bayern, Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeinden und Gemarkungen. Die kommunalen Grenzen werden grundsätzlich nur in solche Flurstücksgrenzen gelegt, die durch eine besondere Grenzeinrichtung (Abmarkung, Zaun, Grenzgraben u. ä.) oder durch die Art der Flurstücksnutzung dauerhaft augenfällig gekennzeichnet sind. Die Genauigkeit der Verwaltungsgrenzen in der Karte richtet sich nach dem verwendeten Aufnahmeverfahren.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Zu den ALKIS®-Verwaltungsgrenzen (Gebietskörperschaftsgrenzen) gehören die Gebietseinheiten Bayern, Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeinden und Gemarkungen. Die kommunalen Grenzen werden grundsätzlich nur in solche Flurstücksgrenzen gelegt, die durch eine besondere Grenzeinrichtung (Abmarkung, Zaun, Grenzgraben u. ä.) oder durch die Art der Flurstücksnutzung dauerhaft augenfällig gekennzeichnet sind. Die Genauigkeit der Verwaltungsgrenzen in der Karte richtet sich nach dem verwendeten Aufnahmeverfahren.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Der Dienst zeigt die Verwaltungsgrenzen (Kreis-, Amts- und Gemeindegrenzen) sowie die Kommunalen Gebiete Schleswig-Holsteins. Grundlage für die Erfassung der Daten ist das Digitale Landschaftsmodell 50 (ATKIS® DLM50) von Schleswig-Holstein. Neben der farbigen Darstellung in violett werden alle Layer auch in Graustufen angezeigt. Die Kreisgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:5.000.000 angezeigt. Die Ämtergrenzen werden ab einem Maßstab von 1:600.000 angezeigt. Die Gemeindegrenzen werden ab einem Maßstab von 1:200.000 angezeigt. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGNB) für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein und den Geoserver Schleswig-Holstein unter der URL: https://geoserver.gdi-sh.de/agnb
Der Dienst zeigt die Verwaltungsgrenzen (Kreis-, Amts- und Gemeindegrenzen) sowie die Kommunalen Gebiete Schleswig-Holsteins. Grundlage für die Erfassung der Daten ist das Digitale Landschaftsmodell 50 (ATKIS® DLM50) von Schleswig-Holstein. Neben der farbigen Darstellung in violett werden alle Layer auch in Graustufen angezeigt. Die Kreisgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:5.000.000 angezeigt. Die Ämtergrenzen werden ab einem Maßstab von 1:600.000 angezeigt. Die Gemeindegrenzen werden ab einem Maßstab von 1:200.000 angezeigt. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Der Dienst zeigt die Verwaltungsgrenzen (Kreis-, Amts- und Gemeindegrenzen), die Kommunalen Gebiete sowie die Gemarkungs- und Flurgrenzen Schleswig-Holsteins. Grundlage für die Erfassung der Daten ist der ALKIS®-Datenbestand von Schleswig-Holstein. Neben der farbigen Darstellung in violett werden alle Layer auch in Graustufen angezeigt. Die Kreisgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:5.000.000 angezeigt. Die Ämtergrenzen werden ab einem Maßstab von 1:600.000 angezeigt. Die Gemeindegrenzen werden ab einem Maßstab von 1:200.000 angezeigt. Die Gemarkungsgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:150.00 angezeigt. Die Flurgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:100.000 angezeigt. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Die Liegenschaftskarte (auch als Flurkarte bezeichnet) ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Dargestellt werden u.a. Flurstücke, Flurstücksnummern, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Lagebezeichnungen, öffentlich-rechtliche Festlegungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke, Straßennamen, Hausnummern sowie geotopografische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen. Sie enthält keine Eigentümer- und kommunale Angaben. Die Liegenschaftskarte ist für Flurstücks- und bauwerksbezogene Planungen geeignet. Ausgabe: farbig, grau Hinweis: Aufgrund der unterschiedlichen Aktualität können WMS-Dienst und Datendownload von einander abweichen. Aktualisierungsturnus WMS-Dienst: monatlich Aktualisierungsturnus Datendownload: quartalsweise Datendownload: NAS Datensätze: inklusive Bodenschätzung AdV-Shapefiles: ohne Bodenschätzung
Zuständigkeitsbereiche der Unteren Wasserbehörden in Niedersachsen.
Auf kommunaler Ebene gibt es die Einrichtung der unteren Wasserbehörden (UWB). In der Regel gibt es eine UWB pro Landkreis/kreisfreier Stadt. Einige größere Städte bestimmter Landkreise haben aber eine eigene Wasserbehörde (z.B. die Städte Göttingen, Hameln, Hildesheim und Celle). Zur Zeit gibt es 53 UWB in Niedersachsen. Die Zuständigkeit wurde aus den Gemeindegrenzen des Basis-DLM des LGLN abgeleitet.
Der Thüringen-Viewer ist ein Open Source Projekt auf Grundlage des Masterportals. Dieses ist eine Implementierungspartnerschaft aus verschiedenen Bundesländern, Kommunalverwaltungen und Bundesbehörden. Eine wesentliche Fähigkeit der neuen Anwendung ist der modulare Aufbau, mit dem schnell unterschiedliche thematische Viewer ergänzt werden können. Das Angebot wird also ständig weiterentwickelt und es werden noch weitere neue Einzelanwendungen folgen.