Der Geodatensatz enthält alle nach § 100 Abs. 2 Satz 2 BbgWG bereits festgesetzten Überschwemmungsgebiete des Landes Brandenburg einschließlich der dazugehörenden Vorländer. Die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten und aufgrund § 150 BbgWG als Rechtsverordnung fortbestehenden Überschwemmungsgebiete wurden berücksichtigt. Hinweis: Es sind noch nicht alle potentiellen Überschwemmungsgebiete rechtlich festgesetzt. Das entsprechende Datendefizit ist der Registerkarte "Datenqualität" zu entnehmen.
Beschreibung
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Brandenburg, Deutschland (administrative) | 11.266°/51.359° | 14.766°/53.559° |
Höhe
Minimum | Maximum | Maßeinheit | Vertikaldatum |
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1.0 | 2.0 | Kilometer | Baltic Sea |
Koordinatensystem |
CRS 84: CRS 84 / mathematisch
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: "Landesamt für Umwelt Brandenburg" Andere Open Source Lizenz Andere Freeware Lizenz |
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Fachliche Grundlage |
Fachliche Grundlage sind die Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 100 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG). Danach gelten als festgesetzte Überschwemmungsgebiete Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern (Vorländer). Außerdem werden die Hochwasserschutzräume von Talsperren und Rückhaltebecken, Flutungspolder sowie Gebiete an den nach § 100 Abs. 1 BbgWG bestimmten Gewässern und Gewässerabschnitten, die bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. |
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Datengrundlage |
DGM 1Orthophotos DOP 40Gewässernetz Brandenburg (Datenbestand LfU)Vermessung von Gewässerquerprofilen, Hochwasserschutzanlagen und anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen (Datenbestand LfU)Hydrologische Daten der Fließgewässer (Datenbestand LfU) |
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Herstellungsprozess |
Die bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis überschwemmten Flächen wurden im Land Brandenburg mit Hilfe hydronumerischer Modelle (stationäre 1D/2D-Modellierung) ermittelt. Aufgrund der Hochwasserbegriffsbestimmung des § 76 Abs. 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bleiben oberflächliche Vernässungen durch hoch anstehendes Grundwasser und nicht abfließendes Niederschlagswasser unberücksichtigt. Soweit vorhanden, werden Überschwemmungsgebiete nach § 100 Abs. 2 Satz 1 BbgWG (Vorländer) von den Überschwemmungsgebieten nach Satz 2 mit Hilfe des Attributs "Satz" differenziert. Die Trennung erfolgt u.a. mit Hilfe von (vektorbasierten) Deichdatensätzen unter Nutzung von Verschneidungsfunktionen im Geoinformationssystem (GIS). |
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Zusatzinformationen
Eignung / Nutzung |
Nutzungsmaßstab 1:2.500. Bei der Benutzung der Daten kann es kleinräumig modellbedingt zu Unschärfen kommen. |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) |
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Sprache des Datensatzes |
Spanisch |
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Bestellinformationen |
Der Bezug der Daten ist kostenfrei. |
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