Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, die bereits abgeschlossen sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Dargestellt werden Abgrabungsbereiche im Kreis Wesel, für die eine Genehmigung vorliegt, der Abbau aber noch nicht begonnen hat. Dargestellt werden die Bruttoflächen.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, bei denen die Abgrabungsgenehmigung erteilt ist, der Abbau noch nicht begonnen hat. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Dargestellt werden die im Abbau befindlichen Bereich je Jahrzehnt. Die Erfassung erfolgt auf Basis von Luftbildern und wurde noch nicht für alle Abgrabungen durchgeführt.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve dargestellt, die in Betrieb sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die bereits genehmigt sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Der Dienst stellt Abgrabungen im Kreis Kleve, Kreis Viersen und dem Kreis Wesel dar. Der Dienst greift auf Live-Daten zu. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Der Dienst stellt Abgrabungen im Kreis Kleve, Kreis Viersen und dem Kreis Wesel dar. Der Dienst greift auf Live-Daten zu. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Temporal reference of content:
15.07.1926 until 25.05.2023
Das Informationssystem verwaltet alle beantragten Abgrabungen von Locker- und Festgesteinen im Rahmen der Genehmigungsverfahren seit 1972, an denen der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen (GD NRW) im Rahmen seiner Tätigkeit als „Träger öffentlicher Belange“ beteiligt worden ist. Der Datensatz umfasst die Abgrabungsumrisse in NRW als Vektorflächen, attributiert mit den jeweiligen Fachdaten der Genehmigungsanträge und enthält, soweit bekannt, auch Altabgrabungen. Die Zusammenstellung ist keine Gewähr für eine tatsächlich erfolgte Abgrabungstätigkeit, da nur die Antragsunterlagen und daraus resultierende Genehmigungen erfasst sind. Im Jahr 1995 hat der GD NRW auch das im Zeitraum 1985 bis 1995 bei der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW (LÖBF) aufgebaute Kataster übernommen. Diese Daten sind strukturell in die Datenbank integriert.
Ergebnis einer flächendeckenden Gebietsinventur der Altlasten auf dem Herner Stadtgebiet. Die Inventarisierung erfolgte auf Basis einer multitemporalen Akten-, Karten- und Lufbildauswertung für die Zeitschnitte 1842-1938, 1945, 1952-1972 und 1974-1992.