Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, bei denen eine Abgrabungsgenehmigung beantragt wurde, diese sich noch im laufenden Genehmigungsverfahren befindet. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Area/Time
Geothesaurus-Reference
| SW Longitude/Latitude (WGS84) | NO Longitude/Latitude (WGS84) | |
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| Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland (administrative) (05166) | 6.068°/51.167° | 6.626°/51.425° |
| Spatial Reference System |
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References
Links (2)
Usage
| Use Constraints |
Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 [https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0] |
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| Access Constraints |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Thematic Reference
Technical Informationen
| Thematic Reference |
Der Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf dient als Fachliche Grundlage für die Abgrabungen. In diesem wird über einen Zeitraum von 20 Jahren die Rohstoffgewinnung sichergestellt. Abgrabungen können im Trockenabbau (nach dem Abgrabungsgesetz NRW - AbgrabG) oder im Nassabbau als Gewässerausbauverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. dem AbgrabG genehmigt und betrieben werden. |
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