Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, bei denen eine Abgrabungsgenehmigung beantragt wurde, diese sich noch im laufenden Genehmigungsverfahren befindet. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland (administrative) (05166) | 6.068°/51.167° | 6.626°/51.425° |
| Koordinatensystem |
|---|
Verweise und Downloads
Querverweise (2)
WMS
Geodatendienst
WFS Abgrabungen KLE VIE WES
Der Dienst stellt Abgrabungen im Kreis Kleve, Kreis Viersen und dem Kreis Wesel dar. Der Dienst greift auf Live-Daten zu.
Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Kartenansicht öffnen
WMS
Geodatendienst
WMS Abgrabungen KLE VIE WES
Der Dienst stellt Abgrabungen im Kreis Kleve, Kreis Viersen und dem Kreis Wesel dar. Der Dienst greift auf Live-Daten zu.
Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Kartenansicht öffnen
Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Fachliche Grundlage |
Der Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf dient als Fachliche Grundlage für die Abgrabungen. In diesem wird über einen Zeitraum von 20 Jahren die Rohstoffgewinnung sichergestellt. Abgrabungen können im Trockenabbau (nach dem Abgrabungsgesetz NRW - AbgrabG) oder im Nassabbau als Gewässerausbauverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. dem AbgrabG genehmigt und betrieben werden. |
|---|
PORTAL-NG
Hilfe