Die WRRL verlangt den sogenannten Flussgebietsansatz; alle Planungen, Untersuchungen oder Maßnahmen sind länderübergreifend auf das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses zu beziehen. Um die Bewirtschaftungsplanung zwischen den Ländern besser abzustimmen, wurden innerhalb der Flussgebiete Koordinierungsräume gebildet, die auch für die Berichterstattung an die EU genutzt werden.
Die WRRL verlangt den sogenannten Flussgebietsansatz; alle Planungen, Untersuchungen oder Maßnahmen sind länderübergreifend auf das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses zu beziehen. Um die Bewirtschaftungsplanung zwischen den Ländern besser abzustimmen, wurden innerhalb der Flussgebiete Koordinierungsräume gebildet, die auch für die Berichterstattung an die EU genutzt werden.
Die WRRL verlangt den sogenannten Flussgebietsansatz; alle Planungen, Untersuchungen oder Maßnahmen sind länderübergreifend auf das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses zu beziehen. Um die Bewirtschaftungsplanung zwischen den Ländern besser abzustimmen, wurden innerhalb der Flussgebiete Koordinierungsräume gebildet, die auch für die Berichterstattung an die EU genutzt werden.Unterhalb der Koordinierungsräume existieren Bearbeitungsgebiete, in denen eine räumlich differenzierte Bewirtschaftung insbesondere bezogen auf die Maßnahmenplanung durchgeführt wird.Auf Ebene der Bearbeitungsgebiete sind auch die Gebietskooperationen aktiv. Die Gebietskooperationen stellen einen Teil der niedersächsischen Öffentlichkeitsbeteiligung dar.
Die WRRL verlangt den sogenannten Flussgebietsansatz; alle Planungen, Untersuchungen oder Maßnahmen sind länderübergreifend auf das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses zu beziehen. Um die Bewirtschaftungsplanung zwischen den Ländern besser abzustimmen, wurden innerhalb der Flussgebiete Koordinierungsräume gebildet, die auch für die Berichterstattung an die EU genutzt werden.Unterhalb der Koordinierungsräume existieren Bearbeitungsgebiete, in denen eine räumlich differenzierte Bewirtschaftung insbesondere bezogen auf die Maßnahmenplanung durchgeführt wird.Auf Ebene der Bearbeitungsgebiete sind auch die Gebietskooperationen aktiv. Die Gebietskooperationen stellen einen Teil der niedersächsischen Öffentlichkeitsbeteiligung dar.
Die hier veröffentlichten Daten dienen dem Zweck der jährlichen Treibhaugas-Berichterstattung Nordrhein-Westfalens in Form einer Quellbilanz nach den IPCC-Guidelines; festgelegt durch das Klimaschutzgesetz NRW. Datengrundlagen für die Aufbereitung sind die Emissionsberichte der emissionshandelspflichtigen Anlagen der DEHSt, Emissionserklärung nach 11. BImSchV, Emissionsdaten des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Berichte aus dem Pollutant Release and Transfer Registers, LANUK-eigene Emissionskataster, das Nationale Inventardokument des Umweltbundesamts sowie weitere Statistiken, wie Energiebilanzen oder Produktionsstatistiken.
Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen der EG-WRRL erfordern eine Betrachtung auf verschiedenen räumlichen Bezugsebenen. Für die Umsetzung in NRW gelten drei verschiedene Arten von Planungsräumen: Flussgebiete, Teileinzugsgebiete und Planungseinheiten. Flussgebiete Nordrhein-Westfalen hat Anteile an den Einzugsgebieten von 4 Flussgebietseinheiten: Rhein, Weser, Ems und Maas. Auf dieser Ebene erfolgt die Abstimmung mit anderen Bundesländern und/oder anderen Mitgliedsstaaten sowie die Berichterstattung an die EU-Kommission. Teileinzugsgebiete Für die Bewirtschaftungsplanung wurde die Landesfläche von Nordrhein-Westfalen in 13 Teileinzugsgebiete aufgeteilt. Planungseinheiten Die Umsetzung der Bewirtschaftungsplanung erfolgt in Nordrhein-Westfalen auf der Ebene der Planungseinheiten. Dies sind zusammenhängende Teilbereiche der Einzugsgebiete. Insgesamt gibt es 84 Planungseinheiten. Ausführliche Informationen über die Planungseinheiten finden Sie in den aktuellen Planungseinheiten-Steckbriefen (https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/wasser/wrrl/steckbriefe/). Quelle: https://www.flussgebiete.nrw.de/node/162
Bewirtschaftungseinheiten für Hochwasserrisiken in Niedersachsen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 – 2021.Die Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) erfolgt nicht innerhalb administrativer Grenzen, sondern staats- und länderübergreifend innerhalb großer Flusseinzugsgebiete.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Noch nicht nach WHG §76 (2) durch Rechtsverordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind zu ermitteln, in Kartenform darzustellen und vorläufig zu sichern (nach WHG, §76, Absatz 3 und 2). Zur Lagegenauigkeit und Rechtsverbindlichkeit, zu den Sachdaten, zum Download und zum Austauschformat für Geoinformationen der Überschwemmungsgebiete siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/lagegenauigkeit-und-rechtsverbindlichkeit-44199.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden. Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Außenabgrenzungen der Heilquellenschutzgebiete (HQSG).Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.