Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Masterplan Stadtgrün (Fachplanung) wurde durch Ratsbeschluss als gesamtstädtische strategische Vorgabe zur Sicherung des Stadtgrüns und zur nachhaltigen Entwicklung der grünen Infrastruktur beschlossen. Der Masterplan Stadtgrün bildet eine wichtige Vorgabe für künftige räumliche Planungen, Entwicklungen und Abwägung mit anderen Belangen, zum Beispiel für Bauleitpläne. Er wird in drei Kategorien unterteilt. Flächen des „Immergrün“ sind für immer als multifunktionale Grün- und Freiräume gesichert. “Zukunftsgrün“ bildet aufgrund seiner großen Bedeutung und seiner multicodierten Grünflächenfunktionen zusammen mit den „Immergrün-Flächen“ die grüne Infrastruktur. Die Grünfunktionen von „Potentialgrün-Flächen“ sollten hingegen erhalten und konsequent als potenzielle Vernetzungselemente der grünen Infrastruktur weiterentwickelt werden.
Der Masterplan Stadtgrün (Fachplanung) wurde durch Ratsbeschluss als gesamtstädtische strategische Vorgabe zur Sicherung des Stadtgrüns und zur nachhaltigen Entwicklung der grünen Infrastruktur beschlossen. Der Masterplan Stadtgrün bildet eine wichtige Vorgabe für künftige räumliche Planungen, Entwicklungen und Abwägung mit anderen Belangen, zum Beispiel für Bauleitpläne. Er wird in drei Kategorien unterteilt. Flächen des „Immergrün“ sind für immer als multifunktionale Grün- und Freiräume gesichert. “Zukunftsgrün“ bildet aufgrund seiner großen Bedeutung und seiner multicodierten Grünflächenfunktionen zusammen mit den „Immergrün-Flächen“ die grüne Infrastruktur. Die Grünfunktionen von „Potentialgrün-Flächen“ sollten hingegen erhalten und konsequent als potenzielle Vernetzungselemente der grünen Infrastruktur weiterentwickelt werden. Der Masterplan Stadtgrün ist auf als WFS erhältlich.
Die Stadtgrundkarte ist eine spezielle Ausgabe des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®). Die Stadtgrundkarte ist auf Basis der Flurkarte, der Luftbildauswertung und der Ergebnisse des Feldvergleichs hergestellt worden. Neben den Eigentumsgrenzen beinhaltet die Karte die gesamte Topographie.
Die Stadtgrundkarte (SGK) ist ein einheitliches Kartenwerk der Stadt Hamm und ergänzt die Automatisierte Liegenschaftskarte um topografische Objekte. Dies sind im Straßenraum Straßenbegrenzungslinien, Rad- und Gehwege, Bäume, Zierflächen, Straßenmöbel wie z. B. Kanaldeckel , Laternen, Straßensinkkästen. Weitere Objekte sind Böschungen, bedeutende Hecken, Mauern, nicht eingemessene Gebäude,....
Übersicht der im Stadtgebiet vorhandenen Mobilstationen mit Verlinkung auf Informationen des Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR). Sie kombinieren verschiedene Mobilitäts- und Dienstleistungen an einem Ort und ermöglichen den flexiblen und bequemen Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationsdienste) hergestellt.
Lichtsignalanlagen mit akustischen Signalen für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Lage von Kreisverkehren mit Angabe von Art und Ausgestaltung im Stadtgebiet Recklinghausen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Eine Verkehrsfläche, auf der Fußgänger Vorrang oder ausschließliches Nutzungsrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern haben. Meist haben diese, vor allem der motorisierte Verkehr, nur zu bestimmten Zeiten (zum Beispiel zur Anlieferung von Waren oder als Anwohner) ein Zuwegerecht.