Nach § 196 BauGB erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen.
Area/Time
Geothesaurus-Reference
| SW Longitude/Latitude (WGS84) | NO Longitude/Latitude (WGS84) | |
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| 11.67°/50° | 15.05°/51.8° |
| Spatial Reference System |
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References
Links (1)
Usage
| Use Constraints |
Die Nutzung des Datensatzes ist erlaubnis- und gebührenfrei.(https://www.boris.sachsen.de/nutzungshinweise-4044.html https://www.landesvermessung.sachsen.de/benutzungshinweise-5557.html) Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungs- oder Landwirtschaftsbehörden können weder aus Bodenrichtwertangaben noch aus Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen hergeleitet werden. Bodenrichtwerte stellen keine Verkehrswerte dar. Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertzonen wurden nachrichtlich von den zuständigen Gutachterausschüssen übernommen. |
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| Access Constraints |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Contact
Thematic Reference
Technical Informationen
| Digital Representation |
Text, Table |
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| Thematic Reference |
Lieferung der Daten erfolgt entsprechen der Schnittstellenbeschreibung der AdV von den jeweiligen Gutachterausschüssen. Diese Daten werden in ein Oracle-DB importiert und für den WMS bereitgestellt. |
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