Das Quasigeoidmodell der Bundesrepublik Deutschland stellt als Rasterdatei die Höhenbezugsfläche der Landesvermessung über dem Referenzellipsoid des Geodätischen Referenzsystems 1980 (GRS80) dar. Es liegt für das Gebiet der ausschliesslichen Wirtschaftszone Deutschland vor und ermöglicht die Transformation zwischen satellitengeodätisch bestimmten ellipsoidischen Höhen im ETRS89 und nivellitisch bestimmten physikalischen Höhen (DHHN2016) mit cm-Genauigkeit. Das Geoidmodell wird für das gesamte Gebiet der BRD oder in fünf Teilregionen ausgeliefert. Diese Teilregionen umfassen: Nordost: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen; Süd: Baden-Württemberg, Bayern; West: Hessen, Nodrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland; Nordwest: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein; Küste: Meeresgebiete bis 55,2° Nord bzw. für das Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands (Nordsee). Die Gitterweite in jedem Modell beträgt 30" x 45" in geographischen Koordinaten. Im Zusammenhang mit der Einführung des Baltic Sea Chart Datum 2000 (BSCD2000) als einheitliches Seekartennull im gesamten Ostseeraum wurde eine Aktualisierung des GCG2016 im Ostseebereich in der Größenordnung 2-3 cm notwendig, die zum 04.12.2023 im SAPOS-Dienst der AdV eingeführt wurde. An Land bleibt das Modell unverändert.
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Mit dem Digitalen Dienst Fluglärmzonen wird ein digitales Modell der Lärmschutzzonen für den zivilen Flughafen Köln/Bonn, sowie die militärischen Flugplätze Nörvenich und Geilenkirchen angeboten. Gesetzliche Grundlage ist das Fluglärmgesetz i.d.F. vom 31.10.2007 (FluLärmG), auf deren Grundlage das Land mit Datum vom 07.12.2013, 27.06.2013 und 15.10.2013 die Verordnungen über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn (Fluglärmschutzverordnung Köln/Bonn- FluLärmKölnV), die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich (Fluglärmschutzverordnung Nörvenich - FluLärmNörvV) und die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Geilenkirchen (Fluglärmschutzverordnung Geilenkirchen - FluLärmGeilenkV) erlassen hat. Grundlage des Modells für die Darstellung der Lärmschutzzonen sind die entsprechenden Kurvenpunkte der jeweiligen Verordnungen - Koordinatensystem: UTM-Abbildung in Zone 32, Ellipsoid GRS80, Datum ETRS89 - welche vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50 000 und in Blättern der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5 000 festgelegt wurden. Dargestellt werden sowohl die Tagschutzzonen als auch die Nachtschutzzone in einer Abstufung von jeweils 5 dB(A) äquivalentem Dauerschallpegel, sowie dem Maximalpegel in der Nachtschutzzone von 6 mal 57 dB(A), was eine parzellenscharfe Darstellung der entsprechenden Lärmbelastung ermöglicht.
Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Jede über die reine Einsichtnahme hinausgehende Nutzung bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln.
Download des Datenbestands aus dem Wasserhaushaltsmodell mGROWA (Forschungszentrum Jülich im Auftrag des LANUK) als Referenzdatensatz für das Bundesland Nordrhein-Westfalen im 100 x 100 m-Raster. Hier: Abflusskomponente Grundwasserneubildung in Form der Jahressummen 1961-2022 in mm als ASCII-Grid. Stand der Modelldaten: 04/2023, Landnutzungsdaten: Stand 2017. Detaillierte Beschreibung des mGROWA-Modells und der genutzten Eingangsdaten, siehe: LANUK-Fachbericht 110, Teilbericht IIa, link: https://www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/30110b.pdf
Download des Datenbestands aus dem Wasserhaushaltsmodell mGROWA (Forschungszentrum Jülich im Auftrag des LANUK) als Referenzdatensatz für das Bundesland Nordrhein-Westfalen im 100 x 100 m-Raster. Hier: Abflusskomponente urbaner Direktabfluss in Form der Jahressummen 1961-2022 in mm als ASCII-Grid. Stand der Modelldaten: 04/2023, Landnutzungsdaten: Stand 2017. Detaillierte Beschreibung des mGROWA-Modells und der genutzten Eingangsdaten, siehe: LANUK-Fachbericht 110, Teilbericht IIa, link: https://www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/30110b.pdf
Das Heft Nr. 14 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ stellt die maßgeblichen hydrologischen und hydrogeologischen Eigenschaften der Ibbenbürener Karbon-Scholle zusammen. Mit Hilfe der erhobenen geohydraulischen Daten wurde ein numerisches Grundwasserströmungsmodell erstellt. Dieses Modell ermöglicht es, die Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs auf ein zukünftiges Zielniveau zu prognostizieren und Veränderungen der natürlichen hydrogeologischen Verhältnisse im Hinblick auf Grundwassernutzungen im Einflussbereich des Wiederanstiegs zu bewerten. [2020. 10 S., 2 Abb., 1 Tab., ISSN 2510-1331]
Download des Datenbestands aus dem Wasserhaushaltsmodell mGROWA (Forschungszentrum Jülich im Auftrag des LANUK) als Referenzdatensatz für das Bundesland Nordrhein-Westfalen im 100 x 100 m-Raster. Hier: Abflusskomponente Sickerwasserrate in Form der Jahressummen 1961-2022 in mm als ASCII-Grid. Stand der Modelldaten: 04/2023, Landnutzungsdaten: Stand 2017. Detaillierte Beschreibung des mGROWA-Modells und der genutzten Eingangsdaten, siehe: LANUK-Fachbericht 110, Teilbericht IIa, link: https://www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/30110b.pdf
Das digitale Landschaftsmodell beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft im Vektorformat. Die Objekte werden einer bestimmten Objektart zugeordnet und mit ihrer räumliche Lage, ihrem geometrischen Typ, den beschreibenden Attributen und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Die räumliche Lage wird für das DLM50 maßstabs-und abbildungsunabhängig im Koordinatensystem der Landesvermessung angegeben. Welche Objektarten das DLM beinhaltet und wie die Objekte zu bilden sind, ist im ATKIS-Objektartenkatalog (ATKIS-OK online) festgelegt. Der Informationsumfang des DLM50 orientiert sich am Inhalt der topographischen Karte 1:50.000. Das DLM50 ist ein vollautomatisch aus dem Basis-DLM abgeleiteter landesweiter Datenbestand. Die Objektrelationen zwischen den Modellen wurde erhalten.
Die Touristik- und Freizeitinformationen NRW enthalten Geoinformationen zu ausgewählten Objekten mit Bezug zu Tourismus, Wandern und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2024 wurde beschlossen, TFIS als Fachinformationssystem aus dem bisherigen TFIS-Modell im Rahmen des ALKIS-ATKIS-AFIS-(AAA-) Datenmodells der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) auszulagern. Das neue Datenmodell TFIS NRW (neu) ersetzt folglich seit Beginn des Jahres 2025 das bisherige TFIS-AAA-Datenmodell und umfasst zugleich eine Modernisierung des bisherigen Produktportfolios. Stand der verwendeten Daten: 10.03.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Touristik- und Freizeitinformationen NRW enthalten Geoinformationen zu ausgewählten Objekten mit Bezug zu Tourismus, Wandern und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2024 wurde beschlossen, TFIS als Fachinformationssystem aus dem bisherigen TFIS-Modell im Rahmen des ALKIS-ATKIS-AFIS-(AAA-) Datenmodells der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) auszulagern. Das neue Datenmodell TFIS NRW (neu) ersetzt folglich seit Beginn des Jahres 2025 das bisherige TFIS-AAA-Datenmodell und umfasst zugleich eine Modernisierung des bisherigen Produktportfolios. Stand der verwendeten Daten: 10.03.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Touristik- und Freizeitinformationen NRW enthalten Geoinformationen zu ausgewählten Objekten mit Bezug zu Tourismus, Wandern und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2024 wurde beschlossen, TFIS als Fachinformationssystem aus dem bisherigen TFIS-Modell im Rahmen des ALKIS-ATKIS-AFIS-(AAA-) Datenmodells der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) auszulagern. Das neue Datenmodell TFIS NRW (neu) ersetzt folglich seit Beginn des Jahres 2025 das bisherige TFIS-AAA-Datenmodell und umfasst zugleich eine Modernisierung des bisherigen Produktportfolios. Stand der verwendeten Daten: 10.03.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.