Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung. Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Dieser Personengruppe werden somit auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.
Die Geburten wirken sich neben den Sterbefällen auf die natürliche Bevölkerungsentwicklung aus. Ihr Verhältnis wird an anderer Stelle berechnet und dargestellt.
Anteil der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Der Anteil zeigt auf, wie viele Haushalte mit Minderjährigen sich im SGB-II-Bezug befinden und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind.
Anteil der Seniorinnen und Senioren (65 Jahre und älter) mit Migrationshintergrund an allen Seniorinnen und Senioren. Migrationshintergrund: erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden somit auch Ausländer/innen zugeordnet.