Dieser Dienst stellt die Nachweisdaten zur Lage von seismischen Profillinien in NRW, soweit dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen bekannt, dar. Die Darstellung ist gruppiert nach dem Jahr der seismischen Messkampagne.
Dieser WFS-Dienst enthält die Aufteilung des Kreises Viersen in über 130 Jagdbezirke, um z.B. bei einem Wildunfall den zuständigen Jäger/Jagdpächter zu ermitteln. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Der WFS ist tagesaktuell.
Die Digitale Topographische Karte 1:50 000 (DTK50) ist eine aus dem Digitalen Basis Landschaftsmodell und dem Digitalen Geländemodell erzeugte topographische Karte im Rasterformat. Die Signaturierung der Kartenobjekte folgt den Regeln des Signaturenkatalogs ATKIS-SK50. Dieser Dienst beinhaltet die farbig kombinierte Darstellung aller Layer vom gesamten Landesgebiet Schleswig-Holstein.
Die Digitale Topographische Karte 1:100 000 (DTK100) ist eine aus dem Digitalen Landschaftsmodell Basis-DLM oder DLM50 und dem Digitalen Geländemodell erzeugte topographische Karte im Rasterformat. Die Signaturierung der Kartenobjekte folgt den Regeln des Signaturenkatalogs ATKIS-SK100. Dieser Dienst beinhaltet die farbig kombinierte Darstellung aller Layer vom gesamten Landesgebiet Schleswig-Holstein.
Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) ist eine aus dem Digitalen Basis Landschaftsmodell und dem Digitalen Geländemodell erzeugte topographische Karte im Rasterformat. Die Signaturierung der Kartenobjekte folgt den Regeln des Signaturenkatalogs ATKIS-SK25. Dieser Dienst beinhaltet die farbig kombinierte Darstellung aller Layer vom gesamten Landesgebiet Schleswig-Holstein.
Dieser WFS beinhaltet die Gebietsabgrenzungen des Lärmaktionsplan Dinslaken. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine durch EU- und Bundesrecht verpflichtende Aufgabe für die von Straßen- und/oder Schienenlärm betroffenen Kommunen. Im Rahmen dieses Prozesses können im Verwaltungsgebiet ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Diese Zonen werden untergliedert in ruhige und relativ ruhige Gebiete. In diesen Bereichen gilt der Schwellenwert von 55dB(A).