Nach der EU-Richtlinie 1999/30/EG sind ab dem 1. Januar 2005 nur maximal 35 Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwertes von 50 µg/m3 pro Jahr zulässig. Die Datei beinhaltet die seit dem 01.01. des aktuellen Jahres aufgetretenen Überschreitungen dieses Wertes aufgeteilt auf zwei verschiedene Messverfahren. Im oberen Tabellenteil finden Sie die täglich aktualisierten Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen. Im unteren Teil sind die Ergebnisse des Referenzverfahrens aufgelistet. Aus messtechnischen Gründen stehen die Ergebnisse des Referenzverfahrens nicht aktuell zur Verfügung, sondern in der Regel erst ca. 6 Wochen nach Ablauf eines Messmonats. Sie werden monatlich aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass jede Messstation nur einmal aufgeführt ist. Kommen an einer Messstation beide Verfahren zum Einsatz, so werden für die Beurteilung der Überschreitungstage nur die Ergebnisse des Referenzverfahrens betrachtet. Im Rahmen der Qualitätssicherung wird dem genaueren Referenzverfahren der Vorrang vor dem kontinuierlichen Verfahren eingeräumt.
Vereinfachte Darstellung der Amtlichen Regionalkarte zu einem Raster-Datensatz für die Präsentation von Fachthemen im Geoportal des Kreises Mettmann. Sie bildet das Kreisgebiet im Kontext seiner direkten Nachbarn ab und ist ein Baustein der von den Gebietskörperschaften unserer Region bearbeiteten "Amtlichen Regionalkarte Rhein - Ruhr - Bergisches Land".
Der Layer „Freiflächenphotovoltaik ≥ 100 kWp“ beinhaltet für den Kreis Kleve alle Freiflächenphotovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 100 kWp. Es werden die Flurstücke angezeigt, auf denen die Photovoltaikanlagen installiert ist. Mit einem Klick auf das Flurstück können nähere Angaben zu der Photovoltaikanlage an dem Standort angezeigt werden. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Im Kreisgebiet Mettmann befindliche Schulen, unterteilt nach den Kategorien Grundschulen, Gesamtschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Berufskollege und sonstige Schulen.
Die kommunalen Nivellementpunkte (auch Höhenfestpunkte bzw. HFP) sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Höhenbolzen vermarkt (üblicherweise an Bauwerken) und verdichten das Höhenfestpunktfeld des Amtlichen Festpunktinformationssystem in Nordrhein-Westfalen (AFIS-NRW). Die Höhen der Nivellementpunkte werden durch geometrische Nivellements hochgenau bestimmt. Der Nachweis der NivP umfasst Höhenkoordinaten sowie Punktbeschreibungen (Einmessungsskizzen). Der Dokumentenlink führt zur Einmessungsskizze des jeweiligen Punktes.