Für jede Wahlart existiert eine eigene Gebietsgliederung. Aufgrund zu- oder abnehmender Einwohner- bzw. Zahl der Wahlberechtigten muss die Gebietsgliederung angepasst werden. Der Wahlausschuss der Stadt Voerde legt lediglich für die Kommunalwahlen die Wahlbezirkseinteilung fest. Diese Wahlbezirke werden für die anderen Wahlen als Stimmbezirke übernommen.
Wahlgebiet ist Nordrhein-Westfalen. Die Wahlkreise sollen eine annähernd gleich große Zahl an Wahlberechtigten aufweisen, räumlich zusammenhängen und möglichst die kommunalen Grenzen berücksichtigen. Voerde gehört zum Wahlkreis 58 Wesel II.
Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt.
Die Kommunalbezirke umfassen die Statistikbezirke, Stadtteile, Stadtbezirke, Sozialräume, Schiedsamtsbezirke sowie Jugendamtsbezirke in Krefeld. Die Daten enthalten die aktuell gültigen Kommunalbezirke.
Die flächenhaften Einzelobjekte repräsentieren die Baublockseiten, welche mit Hilfe eines Geoinformationssystems zu den Bundestagswahlbezirk zusammengefügt werden können.
Die flächenhaften Einzelobjekte repräsentieren die Baublockseiten, welche mit Hilfe eines Geoinformationssystems zu den Zählbezirken zusammengefügt werden können.