Das Vorbehaltsnetz dient dazu, ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Straßennetz sicherzustellen. Es beinhaltet das Straßennetz der klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), der Hauptverkehrsstraßen sowie der Vorfahrtstraßen im Stadtgebiet. Das Vorbehaltsnetz bildet somit die vorhandenen Vorfahrtstraßen ab
Der Datensatz beinhaltet die Flurstücke, welche im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen stehen, mit Differenzierung von Flächen mit eingetragenem Erbbaurecht
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