Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) zu geowissenschaftlich schutzwürdigen Objekten (z.B. Dünenfeldern). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete + Vogelschutzgebiete = Natura2000-Gebiete im Kreis Gütersloh; Datengrundlage des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW, zugeschnitten auf die Ausdehnung des Kreises Gütesloh
Nutzungseinschränkung: Es handelt sich um Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), die an der Kreisgrenze abgeschnitten wurden. Die eigentlichen Schutzgebietsgrenzen reichen teilweise über den Kreis Gütersloh hinaus.
Darstellung der gesetzlich geschützten Biotope im Kreis Gütersloh (§ 30-Biotope, alt: § 62-Biotope); Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) NRW. Der Datensatz besteht aus zwei Shapedateien (Flächen und Linien). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) zu unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen. Als UZVR werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente wie: Straßen (mit mehr als 1000 Kfz / 24h), Schienenwege, schiffbare Kanäle, flächenhafte Bebauung oder Betriebsflächen mit besonderen Funktionen wie z. B. Verkehrsflugplätze zerschnitten werden.
Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) zu den naturräumlichen Haupteinheiten. Die Gliederung Nordrhein-Westfalens in Naturräumliche Haupteinheiten berücksichtigt in erster Linie geomorphologische, geologische, hydrologische und bodenkundliche Kriterien, um die Landschaft in größere einheitliche Gebiete aufzuteilen (Regionale Raumeinheiten mit weitgehend einheitlicher Naturausstattung). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) NRW zu Alleen im Kreis Gütersloh. Alleen im Sinne des Alleenkatasters sind beidseitig an Straßen oder Wegen (Verkehrsflächen) auf einer Länge von grundsätzlich mindestens 100 m parallel verlaufende Baumreihen meist einer Baumart. Die einzelnen Bäume haben untereinander in etwa den gleichen Abstand und in der Regel das gleiche Alter. Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) NRW zu biotopkartierten Flächen. Die landesweite Biotopkartierung liefert seit 1978 wichtige Grundlageninformationen über schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen. Diese Gebiete stellen wertvolle Lebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar und tragen damit zum Überleben bei. Schutzwürdige Biotope werden im Rahmen von Felderhebungen (Kartierungen) in der Landschaft erfasst und beschrieben. Der Datensatz besteht aus zwei Shapedateien (Flächen und Linien). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) zu Biotoptypen, vor allem innerhalb von FFH-Gebieten, geschützten Biotopen und biotopkartierten Flächen. Die Daten wurden im Auftrag des LANUV bei der Kartierung dieser Kategorien erfasst und lokalisieren die wertgebenden Flächen (z.B. FFH-Lebensraumtypen) innerhalb der oft großflächigeren Bereiche. Es wird unterschieden in FFH-Lebensraumtypen, § 30-Biotoptypen und sonstige Biotoptypen. Der Datensatz besteht aus drei Shape-Dateien (Punkte, Linien und Flächen). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Digitale Daten (Baumstandorte) der gesetzlich geschützten Alleen nach § 41 LNatschG NRW (zu § 29 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes) - Alleen in NRW; Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, sind verboten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) führt ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Die geschützten Alleen sind nachrichtlich in den Landschaftsplan sowie in die jeweilige ordnungsbehördliche Verordnung zu übernehmen. Der vorliegende Datenbestand stellt eine Konkretisierung (Baumstandorte) des LANUV-Katasters dar.