Das Informationssystem verwaltet alle beantragten Abgrabungen von Locker- und Festgesteinen im Rahmen der Genehmigungsverfahren seit 1972, an denen der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen (GD NRW) im Rahmen seiner Tätigkeit als „Träger öffentlicher Belange“ beteiligt worden ist. Der Datensatz umfasst die Abgrabungsumrisse in NRW als Vektorflächen, attributiert mit den jeweiligen Fachdaten der Genehmigungsanträge und enthält, soweit bekannt, auch Altabgrabungen. Die Zusammenstellung ist keine Gewähr für eine tatsächlich erfolgte Abgrabungstätigkeit, da nur die Antragsunterlagen und daraus resultierende Genehmigungen erfasst sind. Im Jahr 1995 hat der GD NRW auch das im Zeitraum 1985 bis 1995 bei der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW (LÖBF) aufgebaute Kataster übernommen. Diese Daten sind strukturell in die Datenbank integriert.
Anlass für diese Sonderveröffentlichung war der bereits damals große Bedarf an mineralischen Rohstoffen in Nordrhein-Westfalen. Unter diesen Rohstoffen nehmen Steine und Erden, insbesondere die nutzbaren Lockergesteine, einen bedeutenden Platz ein. Das Werk gibt einen Überblick über Verbreitung, Ausbildung, Abbau und Verwendung nutzbarer Lockergesteine in Nordrhein-Westfalen und ergänzt die Beschreibung der nutzbaren Festgesteine (Vgl. „Nutzbare Festgesteine in Nordrhein-Westfalen, 1977“). [1978. 96 S., 11 Abb., 1 Tab., 1 Taf. in der Anl.; ISBN 978-3-86029-908-1]
Dargestellt werden alle Abgrabungen, bei der aktuell eine Rohstoffgewinnung erfolgt oder die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen noch nicht endgültig abgeschlossen wurde.
Dargestellt werden alle bekannten Abgrabungen in Kreis Wesel. Unterschieden wird zwischen abgeschlossenen, betriebenen, genehmigten und beantragten Flächen. Dargestellt werden idR Bruttoflächen, unabhängig ob eine Wasserfläche hergestellt, die Flächen nur rekultiviert oder wieder verfüllt wurden.
Angegeben werden Flächen im Kreis Wesel, für die ein Antragsverfahren auf Abbau von Kies, Sand oder Ton nach Abgrabungs-, Wasser- oder Berggesetz eingeleitet wurde
Dargestellt werden alle bekannten Flächen im Kreis Wesel, auf denen Abbau von Kies, Sand oder Ton vorgenommen wurde. IdR hat eine Schlussabnahme stattgefunden.
Dargestellt werden die im Abbau befindlichen Bereich je Jahrzehnt. Die Erfassung erfolgt auf Basis von Luftbildern und wurde noch nicht für alle Abgrabungen durchgeführt.
Dargestellt werden Abgrabungsbereiche im Kreis Wesel, für die eine Genehmigung vorliegt, der Abbau aber noch nicht begonnen hat. Dargestellt werden die Bruttoflächen.