Ein Schlag stellt eine von einem Landwirt mit einer Kulturart beantragte Fläche innerhalb eines Feldblockes dar. Es können mehrere Schläge mit gleichen und/oder unterschiedlichen Nutzarten innerhalb eines Feldblockes liegen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen. Enthält die Daten von 2019. Zukünftig wird der Datensatz jährlich um die Daten bis zum Vorjahr des aktuellen Wirtschaftsjahres erweitert.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Das umweltsensible Dauergrünland umfasst Dauergrünland, das am 01.01.2015 als Dauergrünland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Vogelschutz-Gebieten (VSG-Gebieten) bestand. Auf umweltsensiblem Dauergrünland gilt ein absolutes Umwandlungs- und Umbruchverbot. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird bei Bedarf abgerufen. Im WMS-Dienst "WMS Landwirtschaftskammer NRW, EU-Förderung" wird dieser Datensatz als Layer unterhalb eines Maßstabs von 1:18.100 angezeigt.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche und es kann für sie eine Prämie beantragt werden. Sie müssen eine eindeutige Zuordnung zu einem Feldblock haben. Welche Landschaftselemente förderfähig sind oder nicht und welche Bedingungen diese zu erfüllen haben, ist genau geregelt. Seit 2012 unterliegt jedes beihilfefähiges Landschaftselement den Cross-Compliance-Verpflichtungen (CC). Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
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Ein Digitales Geländemodell (DGM) beschreibt die natürliche Geländeform der Erdoberfläche durch georeferenzierte Höhenpunkte. Objekte wie z. B. Vegetation und Gebäude werden nicht dargestellt. Gebäude und Brücken werden nicht berücksichtigt. Die Höhenpunkte sind regelmäßig angeordnete Gitterpunkte mit einer bestimmten Gitterweite. Das DGM10 hat eine Gitterweite von 10 m.
Festsetzung der Kulisse aufgrund der besonders nitrat-belasteten Roten Grundwasserkörper des 1. und 2. BWP (Bewirtschaftungsplan) abzüglich bestehender Wasserkooperationsgebiete gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen des Landes NRW i.d.F.v. 29.10.2015 2 E) zur Förderung des Anbaus von Zwischenfrüchten. Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
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Dargestellt wird das Gitternetz (Blattschnitt) der Deutschen Grundkarte 1:5000 (DGK5) im Gauß-Krüger-3-Koordinatensystem, transformiert nach ETRS 1989 UTM Zone 32 N. Neben dem Gitternetz enthält die Attributdatei Angaben zum Blattnamen und zur Blattnummer, die für einen Bezug der Deutschen Grundkarte 1:5000 benötigt werden.
Die Standardausgabe des Stadtplanwerkes wird mit Straßenverzeichnis und Stadtinformationen im Maßstab 1:15.000 ausgegeben. Weitere Varianten in Schwarzweiß und Graustufen sind als Plotversionen mit Grundriss, Schrift und Gewässer vorhanden.
10.000 Grüne Dächer Das 10.000 Grüne Dächer Programm der Emschergenossenschaft als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk ermöglicht Eigentümer*innen in Bottrop, deren Immobilie im Einzugsgebiet der EGLV liegt, 50 Euro Förderung pro Quadratmeter Dachbegrünung zu erhalten. Bis zu 200 Quadratmeter Dachflächen auf einem Grundstück können über das Programm bezuschusst werden. Emscher-Lippe-Klimaanpassung (ELKA) Die frühere Zukunftsvereinbarung Regenwasser (ZVR) wurde im Jahr 2025 in Emscher-Lippe-Klimaanpassung (ELKA) umbenannt. Die Emscher-Lippe-Klimaanpassung ist das 2005 verabschiedete gemeinschaftliche Bekenntnis aller Städte des Emschergebiets sowie des Umweltministeriums des Landes NRW und der EMSCHERGENOSSENSCHAFT zu einem anspruchsvollen wasserwirtschaftlichen Ziel: Sauberes Regenwasser soll, wo immer möglich, nicht mehr in die Kanalisation und zu den Kläranlagen geleitet werden, sondern wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugutekommen.
Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
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